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- Landtagswahl Niedersachsen
Die Zeichen stehen auf Rot-Grün
Vor der niedersächsischen Landtagswahl im Oktober befindet sich die Ökopartei im Höhenflug
Ist eine Partei überhaupt eine Partei? Diese simpel klingende Frage muss der Landeswahlausschuss mit einem Ja beantworten, ehe die jeweilige Gruppierung auf den Wahlzettel gesetzt wird. Grundlage für die Entscheidung des Gremiums, das jetzt sein Plazet zu den Parteien in Nieersachsen gab, ist das bundeseinheitliche Parteiengesetz.
Die derzeit im niedersächischen Parlament vertretenen Parteien erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Sie können sich demzufolge um den erneuten Einzug in Hannovers Leineschloss bewerben, in dem sich der Landtag befindet. Eine aktuelle Prognose, die auf der sogenannten Sonntagsfrage (»Wen würden Sie wählen, wenn schon jetzt Wahl wäre?«) gründet, sagt der SPD, die in Person von Stephan Weil den derzeitigen Regierungschef stellt, für die Wahl am 9. Oktober rund 30 Prozent der Stimmen und damit erneut den Spitzenplatz voraus. Im Vergleich zu einer Sonntagsfrage aus dem November 2021 ist dies jedoch ein Minus von sechs Prozentpunkten.
Dagegen hat die zurzeit mit der SPD in einer Großen Koalition regierende CDU in den Umfragen zugelegt. Sie würde laut Prognose derzeit 27 Prozent der Stimmen erhalten. Das wären vier Prozentpunkte mehr als bei der Novemberumfrage. Auch die Grünen können auf ein Plus hoffen. Sie würden sechs Prozentpunkte hinzugewinnen und auf 22 Prozent kommen.
Die Grünen streben nach der Wahl im Idealfall ein Bündnis mit den Sozialdemokraten an. Laut den Umfragewerten hätten beide Parteien, die bereits von 2013 bis 2017 ein Bündnis gebildet hatten, eine bequeme Mehrheit. Dem Trend in Ländern wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, wo Koalitionen mit der CDU vereinbart wurden, wollen die niedersächsischen Grünen nicht folgen. Sie hatten die Konservativen zuletzt in der Klima-, Sozial- und Flüchtlingspolitik kritisiert.
Die FDP würde nach derzeitigem Stand in dem flächenmäßig zweitgrößten Bundesland nicht als Koalitionspartner benötigt werden. Bewahrheitet sich die neue Prognose, müssen sich die Freien Demokraten mit sieben Stimmenprozent bescheiden. Wie in anderen Bundesländern und im Bund geht es für die FDP auch in Niedersachsen bergab. Ihr wird im Vergleich zum November 2021 ein Verlust von drei Prozentpunkten vorhergesagt.
In dem Land zwischen Nordsee und Harz hat auch die AfD einen schweren Stand. Die Sonntagsfrage spricht der Partei nur sechs Stimmenprozent zu, einen Prozentpunkt weniger als im November vergangenen Jahres. Somit rückt die Fünf-Prozent-Hürde näher und es ist nicht ausgeschlossen, dass die rechte Partei ihre Landtagsfraktion in Hannover verliert. 2017 hatte sie noch mit 6,2 Prozent den Sprung in das Parlament geschafft.
Noch schlechter sieht es für die Linkspartei aus, wenn sich die Trendprognose der Sonntagsfrage bestätigen sollte. Nur drei Stimmenprozent, keinen Punkt mehr oder weniger gegenüber dem November vergangenen Jahres, billigt sie der Linkspartei zu. Sie war mit mehr als sieben Stimmenprozent im Jahr 2008 in den Landtag eingezogen. Bei den folgenden beiden Landtagswahlen scheiterte sie an der Fünf-Prozent-Hürde.
Darauf müssen sich auch die kleineren Parteien einstellen, die in den Statistiken nach der Wahl zumeist aufaddiert unter dem Begriff »Sonstige« erscheinen. In Niedersachsen wurden insgesamt 23 Parteien zur Landtagswahl zugelassen. Darunter sind durchaus bekannte Vereinigungen wie die in früheren Zeiten erfolgreichen Piraten, die Tierschutzpartei und die sich pro-europäisch nennende Partei Volt.
Einige scheinen aber diese Landtagswahl nicht ganz so ernst zu nehmen wie ihre Konkurrenz. So tritt auch Die Partei – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative an, die für ihren satirischen Wahlkampf bekannt ist. Auf der Liste steht auch die bislang unbekannte Partei mit dem Namen Die Sonstigen Niedersachsen X.
Zwei Bewerbergruppen wurden laut Mitteilung der Landeswahlleiterin vom Landeswahlausschuss nicht als Parteien anerkannt, weil sie die Kriterien des Parteibegriffes nach Paragraf 2 des Parteiengesetzes nicht erfüllten. Das betrifft zum einen die Republikaner, die wie in früheren Zeiten Stimmung gegen Geflüchtete machen und grundsätzlich längere Haftzeiten für Straftäter ermöglichen wollen. Auch die Vereinigung »Sprache verbindet« hat es nicht geschafft.
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