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- Demokratie für Alle
Abgeordnetenhaus muss über Wahlrecht diskutieren
Volksinitiative Demokratie für Alle wurde für zulässig erklärt
Acht Wochen hat die Auszählung der Stimmen gedauert und seit Freitag steht fest: Das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) muss sich mit dem Anliegen der Volksinitiative Demokratie für Alle befassen. Innerhalb der kommenden vier Monate muss es über die Forderungen der Initiative beraten. Die Vertrauenspersonen der Initiative haben in dieser Zeit ein Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen. Nach der Anhörung findet eine Aussprache zur Volksinitiative im Plenum des AGH statt.
In einem Schreiben an die Volksinitiative hatte der AGH-Präsident Berlin, Dennis Buchner (SPD), am Freitag mitgeteilt, dass diese rechtlich und formal zulässig sei. Die Initiative hatte am 14. Juni insgesamt 25 851 Unterstützungsunterschriften eingereicht, die sie in den drei Monaten zuvor gesammelt hatte. Von denen seien nun 21 500 für gültig erklärt worden, hieß es demnach.
Sie hatte sich vor allem dafür eingesetzt, dass das Land Berlin eine Bundesratsinitiative startet: Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben, sollen auf allen Ebenen wählen dürfen. Anfang Mai hat sich dann die Integrationsministerkonferenz auf Initiative von Berlin und weiteren Bundesländern für eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts für Menschen mit Migrationsgeschichte ohne deutsche Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Auch fordert die Initiative eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Möglichkeit, bei Volksinitiativen und Volksbegehren digital unterschreiben zu können. In Berlin dürfen 16- und 17-Jährige nur ihre Bezirksverordnetenversammlung wählen, in Brandenburg auch den Landtag.
SPD und FDP wollen Wahl ab 16
Mit diesem Anliegen läuft die Initiative auch bei Berliner Politiker*innen wie Raed Saleh (SPD) und Sebastian Czaja (FDP) offene Türen ein. Noch in diesem Jahr soll demnach die im rot-grün-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung des Wahlalters für das Abgeordnetenhaus auf 16 Jahre gesetzlich verankert werden. Dafür muss die Verfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Zusammen mit den Liberalen erreicht die Koalition das nötige Quorum.
Neben einer Wahlrechtsreform auf Bundesebene fordern die Organisationen vor allem den Senat auf, im Sinne des Koalitionsvertrags das Wahlrecht auf Landesebene so zu ändern, dass auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ein Stimmrecht haben, wenn sie dauerhaft in Berlin leben.
Hunderttausende ohne Stimme
Laut der Initiative sind derzeit etwa 440 000 Einwohner*innen von der politischen Willensbildung faktisch ausgeschlossen. Zum Hintergrund: Bei Landes- und Bundestagswahlen braucht es die deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als 20 Prozent der Berliner haben diese nicht. Angehörige anderer EU-Staaten dürfen zwar auf kommunaler Ebene wählen und abstimmen.
Aufgrund der besonderen Situation Berlins als Stadtstaat sei es aber häufig so, dass kommunalpolitische Fragen auf Landesebene entschieden werden. Die Berliner Bezirke besitzen insofern nur eingeschränkte Entscheidungskompetenzen. „Die Einführung eines lediglich kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige wäre daher nur ein geringer Zugewinn», erklärt die Initiative. Der Anteil von Menschen mit EU-Bürgerschaft variiere zudem in den einzelnen Bezirken sehr stark.
„Es kann nicht sein, dass ein Fünftel der Berliner*innen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind», betont Elif Eralp, Sprecherin für Migration und Partizipation der Linksfraktion im AGH, am Sonntag gegenüber „nd». Sie seien genauso von allen Gesetzen und Regierungshandeln betroffen wie alle anderen auch. „Beispielsweise von zu hohen Mieten – trotzdem konnten ihre Stimmen beim Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen nicht gezählt werden», erlärt die Kreuzberger Linke-Politikerin. Dies sei ein »massives Demokratiedefizit«. Es gebe überdies berechtigte Gründe, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu beantragen – ein Argument von Kritiker*innen eines Wahlrechts für alle. Teilweise verliere man dann jene des Geburtslandes, woran die dortigen Teilhaberechte oder Rentenansprüche gebunden sein können, so die Juristin.
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