Rechte Gesinnung als Motiv

Lebenslange Haft für Maskenverweigerer wegen Mordes an 20-Jährigem

Die Verteidiger von Mario N. hatten dafür plädiert, seine Tat als Totschlag mit »erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit« einzustufen. Ihr Mandant hatte am 18. September 2021 den Tankstellenmitarbeiter Alexander W. erschossen. Nachdem der 20-Jährige ihn aufgefordert hatte, die geltenden Pandemieregeln einzuhalten und einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, war N. ohne das von ihm gewünschte Bier nach Hause gegangen. Gut eineinhalb Stunden später war er mit Maske und mit einem Revolver bewaffnet in die Tankstelle zurückgekehrt. An der Kasse hatte er die Maske heruntergezogen. Es war zu einem kurzen Wortwechsel gekommen, in dem das Opfer N. dazu aufgefordert hatte, diese wieder aufzusetzen. Daraufhin hatte der heute 50-Jährige die Waffe auf den jungen Mann gerichtet und ihn mit einem Schuss ins Gesicht getötet. Anschließend war er geflüchtet und hatte sich am nächsten Tag gestellt.

Nicht zuletzt wegen des planvollen Vorgehens von N. folgte das Landgericht Bad Kreuznach der Verteidigung nicht. Am Dienstag verurteilte es ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des Täters nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich nicht möglich gewesen. Die beiden Anwälte des Angeklagten hatten geltend gemacht, dass dieser nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut gehabt hatte.

Nach Ansicht des Gerichts waren die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Er habe Alexander W. als Repräsentanten des Staats und einer völlig verfehlten Corona-Politik gesehen, erklärte die Kammer.

Oberstaatsanwältin Nicole Frohn wie auch Verteidiger Alexander Klein zeigten sich weitgehend zufrieden mit dem Urteil, kündigten aber an, einen Revisionsantrag zu prüfen. Klein befand, das Gericht habe die psychische Verfassung seines Mandanten und die besonderen Tatumstände nicht richtig gewürdigt.

Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz berichtete bei der Urteilsverküngung, der Angeklagte habe in den Vernehmungen gesagt, er habe es »unerträglich« gefunden, dass ein »Tankstellenboy«, wie er W. bezeichnet habe, ihn gemaßregelt habe. Sie betonte: »Das Opfer rechnete nicht damit, dass ihm seitens des Angeklagten der Tod droht.« Denn N. habe die Waffe bis zum letzten Moment in seinem Hosenbund versteckt, um den Überraschungseffekt auszunutzen. Weil N. für seinen Revolver keinen Waffenschein hatte, wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt.

Mehrere Iniativen aus Rheinland-Pfalz, darunter die dortige Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, werteten den Mord an Alexander W. in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung als »rechtsextremenTerror«, für den das Schüren von Angst typisch sei. Der Prozess habe offenbart, dass sich der Täter »schon vor der Corona-Pandemie in einer rechtsextremen Lebenswelt bewegt« habe. Er habe Gewalt- und Vernichtungsfantasien gegenüber Migrant*innen, Politiker*innen und vermeintlichen politischen Gegner*innen geäußert. Politiker*innen habe er »in die Gaskammer schicken« oder »an Straßenlaternen aufhängen« wollen. Der Einschätzung von Richterin Büch-Schmitz zufolge radikalisierte sich N. spätestens 2015.

Die Mutter von Alexander W. zeigte sich erleichtert über das Prozessende. Sie sei es ihrem Sohn schuldig gewesen, als Nebenklägerin an der Verhandlung teilzunehmen, erklärte sie. Gerecht sei am Ende aber kein Urteil: »Es bringt mir mein Kind nicht zurück.« Richterin Büch-Schmitz hatte zuvor aus der Tat resultierende besondere psychische Belastungen »für Dritte« hervorgehoben. Der Täter habe einer Familie den einzigen Sohn genommen, die Freundin von W., die zum Tatzeitpunkt vor Ort war, habe das Geschehen bis heute nicht verarbeitet. Darüber hinaus habe ein Sechsjähriger drei Tage lang an Schockfieber gelitten, weil er die Tat vom Auto aus habe mit ansehen müssen. mit Agenturen

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