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Der Staat entscheidet, was wahr ist
Menschenrechte in Russland: OSZE-Bericht fällt ein vernichtendes Urteil zur Lage in Russland.
In Russland regt sich Unmut nach Beginn der Mobilmachung. Es gibt wohl kaum eine Sache, die die russische Führung so fürchtet wie diese: Protest, Widerspruch und Kritik. Genau das ergibt sich auch aus dem jetzt der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Wien vorgelegten und dort debattierten Bericht über die Menschenrechtslage in Russland – ein Bericht, der sich wie eine Enzyklopädie der Eskalation liest.
Wie Gesa Bräutigam, Deutschlands Botschafterin bei der OSZE sagt: »Der Bericht zeigt klar, dass politische und bürgerliche Rechte de facto nicht mehr ausgeübt werden können. Er zeigt auch, wie die Repressionen in Russland mit neuen Gesetzesänderungen in Folge des Angriffs auf die Ukraine einen neuen Höhepunkt erreicht haben.« Und der Bericht mache deutlich, dass »Repressionen im Inneren und Aggression nach außen miteinander verbunden sind.« Russland und Belarus hätten sich vor der OSZE inhaltlich nicht zu dem Bericht geäußert, so Bräutigam.
Die russische Führung hat sich demnach über die vergangenen zwei Jahrzehnte sehr effiziente legalistische Werkzeuge verschafft, um Protest, Widerspruch und Kritik schon im Keim ersticken zu können. Wie die Autorin des Papiers, die deutsche Rechtswissenschaftlerin und internationale Richterin am bosnischen Verfassungsgerichtshofs, Angelika Nußberger, in ihren abschließenden Bemerkungen festhält: Allen internationalen Empfehlungen der vergangenen Jahrzehnte zum Trotz habe die Russische Föderation nicht nur versagt, diese Empfehlungen anzunehmen, sie habe viel eher in einer Art reagiert, die die Lage noch verschlechtert habe.
Nußberger zeichnet das Bild einer Regierung, die spätestens seit 2012 daran gearbeitet hat, ein rechtlich sehr enges Umfeld zu schaffen, in dem Widerspruch eigentlich unmöglich geworden ist und in dem der Präsident einen direkten Durchgriff auf Sicherheitsdienste, Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Justiz hat.
Listen unliebsamer Personen
In Russland werden heute Listen angelegt mit »Ausländischen Agenten«, »Personen unter ausländischem Einfluss« oder Personen in Verbindung mit »ausländischen Agenten«. Letzteren droht etwa die Kürzung von Sozialleistungen oder der Ausschluss von öffentlichen Ämtern. »Ausländischer Agent« kann man im Handumdrehen werden. Was reicht, ist »organisatorische oder methodische Hilfe«, wofür auch immer, aus dem Ausland zu erhalten. Oder anders gesagt: eine E-Mail.
Es wird diskreditiert, es wird gedroht, es wird Gewalt angewandt. Das Ziel, so die Autorin: Die Schaffung einer »monolithischen Gesellschaft basierend auf einem vormodernen Verständnis des Russisch-seins«. So heißt es wörtlich: »Die, die das ablehnen, werden als Nägel gesehen, die aus einer Wand herausstehen – und die man in diese Wand schlagen oder beseitigen müsse.«
Vor allem ein Gesetz ist die Grundsäule dieses Systems: das über »Ausländische Agenten« aus dem Jahr 2012. Ein Paragrafenwerk, das ursprünglich komplizierte Registrierungs- und Berichterstattungs-Auflagen für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen vorsah, die Gelder aus dem Ausland bezogen. Heute ist dieses Gesetz ein vage formuliertes Ungetüm das alle »Personen unter ausländischem Einfluss« mit Strafen bedroht. Was aber genau eine »Person unter ausländischem Einfluss« ist, ist nicht klar.
Militärzensur, das Verbot den Krieg in der Ukraine einen Krieg zu nennen, die Abschaltung praktisch aller unabhängigen Medien und zugleich Gleichschaltung der Gesellschaft – all das ist eben nicht erst seit dem Februar 2022 über Russland hereingebrochen. Vielmehr ist es das vorläufige Ende einer Entwicklung. Im Medienbereich hat diese bereits in den 2000er-Jahren begonnen, mit dem Bemühen der Kreml-Clique alle Massenmedien in Staatshand oder staatstreue Hand zu bekommen, hat weiter geführt in das Strafrecht, wo Gesetzte zu »Extremismus« und »Terrorismus« geschaffen wurden, die praktisch gegen jeden angewandt werden können. Und vorläufig gipfelt all das in einem Staat, der sich selbst ein Monopol darüber verschafft hat, was wahr ist.
Schwammige Definitionen
»Was wahr ist, definiert der russische Staat«, heißt es in dem Bericht. Die Botschaft an die Untertanen: Wenn ihr gegen uns seid und meint, das auch offen artikulieren zu müssen, dann kriegen wir euch. Sei es wegen eurer sexuellen Orientierung, wegen angeblichem Extremismus, wegen Terrorismus, wegen der Verbreitung von »Unwahrheiten«, wegen Hochverrat, wegen der Verletzung religiöser Gefühle. Denn eines haben alle Reformen, alle Gesetzesänderungen, alle Novellen gemeinsam: Sie ergeben ein undurchsichtiges Netz an schwammigen Definitionen – gewürzt durch zahlreiche, in knappen Zeitabständen aufeinander folgende und sich überschneidende Abänderungen. Alleine das Extremismus-Gesetz wurde seit seiner Verabschiedung 2002 ganze 19 mal abgeändert. Um wegen »Terrorismus« angeklagt und verurteilt zu werden, reicht es mittlerweile, etwa in sozialen Medien die Entmachtung der Geheimdienste zu fordern, wie ein Urteil von der Krim zeigt. In dem konkreten Fall sah ein Gerichtsgutachter in einer solchen Äußerung einen »Aufruf zu Hass und Gewalt gegen das Innenministerium und den FSB« und sogar eine Bedrohung für das Leben Putins.
Eines hätten alle Gesetze gemein, schreibt Angelika Nußberger: Sie alle gingen in die Richtung, den Raum für die Zivilgesellschaft soweit wie möglich zu beschränken, um zugleich eine eigene, eine regimetreue Zivilgesellschaft aufzubauen.Von einem »Klima des Hasses« schreibt Nußberger. Etwa, wenn Putin von der unabhängigen Zivilgesellschaft als »fünfte Kolonne« spricht und von »Insekten, die man ausspucken müsse«.
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