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  • Berlin
  • Maskenpflicht und Corona-Maßnahmen

Eigenverantwortliche Pandemiebekämpfung

Der Berliner Senat hat den Vorschlag zur Ausweitung der Maskenpflicht abgelehnt

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 3 Min.

Eigenverantwortung und Einheitlichkeit, das sind die zwei Hauptargumente, mit denen die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Senatspressekonferenz die Entscheidung gegen eine erweiterte Maskenpflicht begründet. Der Vorschlag von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne), die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auf Innenräume wie Museen oder Geschäfte auszuweiten, wird damit abgesägt und lediglich die aktuelle Regelung bis zum 24. November verlängert. Die Maskenpflicht betrifft damit weiterhin nur den öffentlichen Verkehr.

Um das Infektionsgeschehen dennoch abzufedern und Warnungen aus den Krankenhäusern Rechnung zu tragen, will der Senat die Berliner*innen verstärkt dazu auffordern, sich aus freien Stücken zu maskieren. „Wir kommen nicht weiter, wenn wir den Menschen nicht auch zutrauen, eigenverantwortlich zu urteilen», erklärt Giffey den Ansatz, auf das in Pandemie-Zeiten beliebte Konzept „Eigenverantwortung» zu setzen. „Die, die schon die ganze Zeit dagegen sind, werden sie auch nicht überzeugen.»

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Zudem hält Giffey nichts von einem Berliner Sonderweg. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Donnerstag hätten sich alle übrigen 15 Landeschef*innen gegen neue Masken-Regeln ausgesprochen, so Giffey. Insbesondere mit Brandenburg sei jedoch ein gemeinsames Vorgehen angebracht. Brandenburg hat am Dienstag ebenfalls die Empfehlung von Gotes Amtskollegin Ursula Nonnemacher (Grüne) für eine strengere Maskenpflicht verworfen.

Mit seiner Entscheidung wendet sich der Senat nicht nur gegen Gotes Drängen, sondern übergeht die Warnungen von Ärzt*innen. „Wir laufen an der Charité möglicherweise in eine Situation hinein, in der wir die reguläre Versorgung wieder einschränken müssen», sagte Charité-Vostandsmitglied Martin Kreis am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn der Infektionsschutz mit der Maskenpflicht in Innenräumen intensiviert würde, hätten wir eine gute Möglichkeit, der schwierigen Lage in den Krankenhäusern gegenzusteuern», so Kreis weiter.

In der vergangenen Woche sei die Anzahl der belegten Intensivbetten noch einmal nach oben gegangen. „Ein Viertel der Patientinnen und Patienten, die mit einem positiven Coronatest bei uns aufgenommen werden, müssen dort versorgt werden.» Vor allem aber laste auf den Normalstationen und Notaufnahmen ein erheblicher Druck. Denn wenn Menschen mit einer noch unerkannten Covid-Infektion ins Krankenhaus kämen, müssten sich die Notaufnahmen um Isolationsmaßnahmen bemühen.

Auch am Dienstag berichteten Expert*innen dem Senat in einer Anhörung von der Überlastung der Krankenhäuser – offensichtlich ohne Erfolg. „Die personelle Situation in den Krankenhäusern hat unterschiedliche Ursachen. Die stehen nicht eins zu eins im Zusammenhang mit der Frage, ob wir jetzt in Einzelfeldern eine Maskenpflicht einführen», stellt Giffey im Anschluss die Effektivität von Masken in Frage. Trotzdem hält sie die Hospitalisierungsrate für die entscheidende Schwelle, um – natürlich nur in Abstimmung mit allen Ländern – eventuell später die Maßnahmen zu verschärfen. Als aktuelle Inzidenz stationär behandelter Fälle je 100 000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen nennt sie die Zahl 8,18, die im Vergleich zum Saarland mit 29,62 noch sehr gering sei.

Doch Giffey bezieht sich damit auf den Lagebericht des RKI, der auf den Daten der Gesundheitsämter basiert, die zeitverzögert ausgewertet werden. Der landeseigene Corona-Lagebericht, der auf der Selbstauskunft der Berliner Notfallkrankenhäuser und Notfallzentren beruht, verzeichnet mit 16,3 eine doppelt so hohe Hospitalisierungsrate. Als ein Journalist sie darauf aufmerksam macht, meint Giffey nur: „Das mag ja sein. Aber uns ging es darum, wie wir grundsätzlich umgehen mit einer Situation, die sich in einem bundesweiten Vergleich bewegt.» mit dpa

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