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Rettungsdienst fährt auf Sicht
SPD und Grüne streiten über Ausnahmezustand bei Sanitätern
Eigentlich war der Tagesordnungspunkt im Innenausschuss schon abgehakt, dann betonte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Dienstag, dass sie den Wahlkampf »komplett raushalten« wolle. Das Lachen der Ausschussmitglieder war nicht zu überhören. Dabei ist das Thema, um das es geht, die Überlastung der Rettungskräfte, eigentlich zu wichtig, um damit Wahlkampf zu machen.
»Wir brauchen kurzfristige Maßnahmen, diesen Vorschlag habe ich in den Senat eingebracht. Die Rückantwort ist überhaupt nicht befriedigend«, sagte SPD-Politikerin Spranger. Dies war an Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) gerichtet, die aus Sprangers Sicht eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes blockiere.
Das Rettungsdienstgesetz zu überarbeiten, sei dringend nötig, heißt es von vielen Seiten. Allem voran wird als Beispiel für die Reformbedürftigkeit immer wieder genannt, dass es im aktuellen Gesetz keine geregelten Pausenzeiten für Rettungskräfte gibt. Das liegt daran, dass dieses noch aus einer Zeit stammt, als es eine hohe Quote von Einsatzkräften gab, die lediglich in Bereitschaft waren.
Fast täglich meldet der Rettungsdienst aber mittlerweile den Ausnahmezustand. 2021 wurde dieser 178 Mal ausgerufen – in diesem Jahr ist die Zahl schon jetzt erreicht. Ausgerufen wird der Ausnahmezustand, wenn die Rettungswagen zu 80 Prozent ausgelastet sind und die vorgegebene Zeit von zehn Minuten, bis ein Rettungswagen eintreffen soll, nicht mehr eingehalten werden kann.
Viel zu oft sind die Sanitäter am Limit. Das grundlegende Problem ist der Fachkräftemangel. Hinzu kommen die zahlreichen Bagatellen, also Einsätze, für die es keinen Rettungswagen braucht, zu denen die Einsatzkräfte aber gerufen werden. Auch Landesbranddirektor Karsten Homrighausen berichtete am Montag zum wiederholten Mal, dass die Rettungskräfte seit Monaten einer außerordentlichen Belastung ausgesetzt sind. »Ich habe aber den Eindruck, dass die Krise unterschiedlich wahr- und ernst genommen wird«, kritisierte Homrighausen die Politik.
Um die Situation kurzfristig zu entschärfen, wollte Innensenatorin Spranger eine »Ausnahmeregelung von der regulären Besetzung« einführen, wie sie am Montag sagte. Diese sieht vor, dass nicht mehr Notfallsanitäter die Ärzte zu den Einsätzen fahren müssen, sondern dies auch Rettungssanitäter übernehmen sollen, die eine geringere Qualifikation haben. Denn der Mangel an Notfallsanitätern führt dazu, dass zahlreiche Rettungswagen nicht besetzt werden können. Diese Notreform müsse dieses Jahr noch verabschiedet werden, sagte Spranger am Montag. Im nächsten Jahr wäre dann Zeit, über »längerfristige Maßnahmen« nachzudenken.
Wie der »Tagesspiegel« vergangene Woche berichtete, lehnt die Gesundheitsverwaltung Sprangers Vorschläge aber ab und will Ausnahmen von der bisherigen Pflicht, einen Notfallsanitäter an das Steuer zu setzen, nur bei nicht lebensbedrohlichen Fällen zulassen. Befürchtet wird, dass es sonst zu einem Qualitätsmangel bei der medizinischen Versorgung komme. »Es ist unverantwortlich, einen Alleingang bei diesem wichtigen Thema zu machen, ohne die medizinische Facheinschätzung ausreichend zu berücksichtigen«, sagte der Sprecher der Gesundheitsverwaltung am Montag.
Deutlich wurde zuvor auch schon Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünenfraktion, der auf Twitter vom »Wahlkampfgetöse auf Kosten des Rettungsdienstes« sprach. Die Grünen-Fraktion will am Mittwoch ihren Vorschlag für eine Entlastung der Einsatzkräfte vorstellen.
Teil des Konflikts ist zweifelsohne auch der zweite Reformvorschlag Sprangers, der sich um die Entscheidungshoheit bei der Berliner Feuerwehr dreht. Landesbranddirektor Homrighausen soll die Gesamtverantwortung für die Berliner Feuerwehr übernehmen und damit auch das letzte Wort haben. Das wäre auch eine Entscheidung gegen den Ärztlichen Leiter Stefan Poloczek.
Homrighausen gab Spranger am Montag Schützenhilfe. »In der Belegschaft herrscht Unverständnis, Sprachlosigkeit und teilweise Entsetzen«, sagt er, Unverständnis über die fehlende Mehrheit für die Gesetzesnovelle von Spranger.
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