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  • Berlin
  • Razzia gegen Reichsbürger

Richterin unter Terrorverdacht

Die ehemalige AfD-Abgeordnete und Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann wurde bei der Razzia festgenommen

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 2 Min.

Bei der bundesweiten Razzia gegen eine rechtsterroristische Vereinigung wurde auch die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann festgenommen. Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und ließ während dieser Zeit ihr Amt als Richterin ruhen. Im März kehrte sie an das Landgericht der Hauptstadt zurück. Den Job könnte sie spätestens mit der Festnahme und den damit zusammenhängenden Ermittlungen los sein.

Bereits im Sommer hatte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) beim Dienstgericht für Richter*innen beantragt, die ehemalige AfD-Abgeordnete in den Ruhestand zu versetzen. Dieser Antrag war im Oktober gescheitert. Kreck argumentierte vor allem mit Malsack-Winkemanns Reden im Bundestag, wo sie wiederholt und öffentlich Geflüchtete »ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt« habe. Das Gericht lehnte die Reden als Beweismaterial allerdings ab: Nach dem im Grundgesetz verankerten Indemnitätsschutz dürften Abgeordnete nicht für Äußerungen im parlamentarischen Rahmen gerichtlich belangt werden. Weitere Beiträge auf sozialen Medien reichten dem Gericht für eine Beurteilung ihrer politischen Position nicht aus.

Die Bewertung von Malsack-Winkemanns Verfassungstreue müsste nach der Razzia anders ausfallen: Sie soll nicht nur Teil der terroristischen Vereinigung gewesen sein, laut Recherchen der »Zeit« hätte die Richterin nach dem geplanten Umsturz die Rolle einer Justizministerin übernehmen sollen. Weitere rechtliche Schritte, um sie aus dem Dienst zu entfernen, wurden noch nicht eingeleitet – die Berliner Justizverwaltung wusste im Vorfeld nichts von den Maßnahmen und der mehrmonatigen Überwachung durch den Staatsschutz. Das habe dazu geführt, »dass sich heute für mich die Dinge überschlagen haben«, sagte Kreck am Mittwoch. Überrascht sei sie dennoch nicht: »Dass es eine brandgefährliche Person ist, war mir klar.« Ihre Verwaltung wollte deshalb ohnehin in Berufung gehen. Sie sei »sehr optimistisch, dass wir damit obsiegen werden«.

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