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- Mietenwahnsinn
Oft machtlos bei Mieterhöhungen
Eine wirksame Preisbremse ist erforderlich
Vermieter dürfen sich in der Bundesrepublik zum Glück nicht alles erlauben. Gegen unbegründete und überzogene Mietforderungen können sich Mieter juristisch zur Wehr setzen, auch gegen die Kündigung ihrer Mietverträge. Der Mieterverein kann dabei eine große Hilfe sein. Wie sich dieses Jahr am Beispiel der Potsdamer Josephinen-Wohnanlage zeigte, nützt es aber wenig, wenn hochbetagte Senioren vor Gericht recht bekommen hätten, sich aber dem Stress einer Auseinandersetzung nicht aussetzen wollten und daher lieber mehr oder minder freiwillig ausgezogen sind. Auch bieten die gesetzlichen Bestimmungen noch genug Möglichkeiten, die Mieten in einem Ausmaß anzuheben, das die Mieter völlig überfordert, aber rechtlich leider nicht zu beanstanden ist.
Die Preise freier Wohnungen, die zur Neuvermietung angeboten werden – man spricht in diesem Zusammenhang von Angebotsmieten –, stiegen im Land Brandenburg im dritten Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,1 Prozent. Mit 10,3 Prozent verzeichnete lediglich Mecklenburg-Vorpommern einen höheren Anstieg. In Berlin betrug der Wert 8,3 Prozent und der Bundesdurchschnitt lag bei 5,8 Prozent, wie das Institut der Deutschen Wirtschaft ermittelte. Gleichzeitig werden im Wohnungsneubau wegen der gestiegenen Kosten Aufträge storniert. Eine Entspannung von dieser Seite ist also nicht in Sicht.
Nun soll in Brandenburg auch noch die Möglichkeit verwehrt sein, Mieterhöhungen in den Kommunen per Bürgerentscheid zu begrenzen. Es ist nicht verwunderlich und lobenswert, dass die Bürgerinitiative für einen Mietendeckel in der Stadt Potsdam eine Klage gegen einen entsprechenden Bescheid der Kommunalaufsicht des Innenministeriums prüfen möchte. Ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte, steht auf einem anderen Blatt. Aber irgendetwas muss ja unternommen werden, solange die Bundespolitik die Mieter nicht ausreichend schützt und unterstützt. Die gültige Mietpreisbremse verdient ihren Namen nicht.
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