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Rettungsversuch für die Rettungsdienste
SPD-Innensenatorin Spranger und Grünen-Gesundheitssenatorin Gote einigen sich auf Kompromiss
Das nennt man wohl einen gesichtswahrenden Kompromiss. Mehrere Wochen lagen Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) über Kreuz in der Frage, mit welchen Maßnahmen der chronischen Überlastung des Rettungsdienstes in Berlin begegnet werden kann. Am Dienstag beschloss nun der rot-grün-rote Senat einen Entwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes, in dem »wir uns auf die dringendsten Maßnahmen beschränken, die schnell umsetzbar sind«, wie Spranger im Anschluss an die Senatssitzung sagt.
Konkret sind das zwei Punkte: Zum einen soll im Kompetenzgerangel zwischen dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und dem Landesbranddirektor die Stellung des Letzteren als Gesamtverantwortlichem gestärkt werden. »Es gibt eine Spitze, und das ist der Landesbranddirektor«, stellt Spranger nun klar. Zum zweiten macht die Gesetzesänderung den Weg frei für eine flexiblere Besetzung der Rettungsfahrzeuge. So können zur Entlastung der im Rettungswagen eigentlich vorgeschriebenen Notfallsanitäter in Ausnahmefällen auch geringerqualifizierte Rettungssanitäter deren Schichten übernehmen. Unterm Strich, das zumindest ist die Hoffnung, könnten damit mehr Rettungswagen auf die Straße gebracht werden.
Insbesondere das Besetzungsdetail hatte zwischen Innen- und Gesundheitsverwaltung für Knatsch gesorgt. Grünen-Senatorin Gote kritisierte dabei, dass die von SPD-Senatorin Spranger geforderte Rettungssanitäter-Option das Patientenwohl gefährde. Nun der Kompromiss: »Der Abzug der Notfallsanitäter von den Einsatzwagen ist die Ultima Ratio«, sagt die Gesundheitssenatorin. Die Maßnahme soll also tatsächlich nur in Ausnahmefällen greifen und nicht die Regel werden.
Nun ist das mit der Ausnahme und der Regel so eine Sache beim Rettungsdienst. Es fehlt vor allem an Personal, wobei die einsatzfähigen Retter seit langem darüber klagen, ausgebrannt zu sein. Nahezu täglich wird in Berlin inzwischen der Ausnahmezustand ausgerufen. Das bedeutet, dass die Rettungswagen zu 80 Prozent ausgelastet sind und die vorgegebene Zeit von zehn Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht mehr eingehalten werden kann.
Klar ist: Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes, die am Donnerstag erstmals im Abgeordnetenhaus beraten und noch vor der Wiederholungswahl endgültig beschlossen werden soll, will man sich etwas Luft verschaffen. Und der Selbstdarstellung des Senats schadet es auch nicht. »Da muss jetzt das Signal kommen, dieses Jahr kriegen wir noch was hin«, sagt am Dienstag Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), die zuvor zwischen Spranger und Gote vermittelt hatte. Im kommenden Jahr soll dann eine »umfassende Reform« folgen.
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