Exilantin gegen belarussisches Regime

Ex-Schwimmerin Aliaksandra Herasimenia soll zwölf Jahre ins Gefängnis

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Aliaksandra Herasimenia
Aliaksandra Herasimenia

Was muss ein Mensch angestellt haben, um zwölf Jahre ins Gefängnis zu müssen? In Belarus reicht es dafür aus, nicht einer Meinung mit dem Minsker Regime zu sein. In den offiziellen Gerichtsurteilen klingt es dagegen, als seien gefährliche Staatsfeinde aus dem Verkehr gezogen worden, ist von einer Gefahr für die nationale Sicherheit die Rede. Terrorismus? Anschläge? Viel schlimmer: Aliaksandra Herasimenia wagte es, eine Organisation zu gründen, die sich für politisch verfolgte belarussische Sportler*innen einsetzt.

Dabei war die 36-Jährige lange selbst Stütze von Präsident Alexander Lukaschenko – wenn auch als Sportlerin ungewollt. Als Schwimmerin nahm Herassimenja an internationalen Wettbewerben teil, darunter an den Olympischen Sommerspielen 2012 und 2016, wobei sie in London zwei Mal Silber und in Rio de Janeiro Bronze holte.

Erst später im Zuge der belarussischen Demokratiebewegung im Jahr 2020 begann sich Herassimenja politisch zu engagieren, schloss sich der Opposition und der Forderung nach Neuwahlen an. Zu dieser Zeit gründete sie mit Alexander Opeikin, einem früheren Handballfunktionär, die Belarussische Stiftung für Sportsolidarität (BSSF). Politisch setzen sich beide auch dafür ein, dass Belarus keine internationalen Sportveranstaltungen mehr austrägt. Weil ihr zivilgesellschaftliches Wirken zu gefährlich wurde, floh Herassimenja im Herbst 2020. Zunächst in die Ukraine, mit Ausbruch des russischen Angriffskrieges weiter nach Polen. Von dort aus setzt sie sich nun auch für ihr erstes politisches Exil ein. Vor wenigen Tagen postete Herassimenja in den sozialen Netzwerken, wie sie Winterkleidung für die Ukraine sammelte.

In ihre Heimat wird sie so schnell nicht zurückkehren, nach ihrer Verurteilung in Abwesenheit würden die Handschellen klicken, sobald Herassimenja belarussischen Boden betritt. Vermutlich war genau das auch Ziel des martialischen Urteils – eine Oppositionelle dauerhaft ins Exil zu drängen.

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