Nur digital geplant

Rentenansprüche sollen ab Sommer auch digital einsehbar sein

  • Martin Höfig
  • Lesedauer: 4 Min.

Mit der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) soll sich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge jeder und jede jederzeit über seine individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung informieren können – und zwar auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal.

Mit einem Knopfdruck hat die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund den Datenaustausch für die Digitale Rentenübersicht im Dezember gestartet. Bürgerinnen und Bürger werden im Online-Portal der Digitalen Rentenübersicht ab Sommer 2023 Informationen über ihre individuellen Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung digital abrufen können. Der erste Datenaustausch wurde begleitet durch Mitglieder des Steuerungsgremiums bei der ZfDR. Darin vertreten sind die gesetzliche, betriebliche und privaten Altersvorsorge, Stiftung Warentest und das Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium.

Während der aktuell laufenden ersten Betriebsphase wird die Digitale Rentenübersicht zunächst durch Testnutzende in mehreren Stufen begutachtet und bewertet. Sie tragen zur Weiterentwicklung des Portals und der Inhalte bei. Ab dem Sommer 2023 können alle Bürgerinnen und Bürger auf das Portal zugreifen und das neue Angebot nutzen.

Bisher erhalten Bürgerinnen und Bürger separate Informationen zu ihren einzelnen Altersvorsorgeansprüchen direkt von den jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen. Unterschiedliche Inhalte, Darstellungsweisen und Zeitpunkte des Erhalts erschweren es, einen Überblick über die individuellen Leistungsansprüche im Rentenalter zu gewinnen. Mit der Digitalen Rentenübersicht werden die einzelnen Altersvorsorgeansprüche in einer strukturierten und verständlichen Übersicht transparent dargestellt. Das erleichtert die Beschäftigung mit der eigenen Altersvorsorge und hilft, durch einen verbesserten Kenntnisstand möglichen Vorsorgebedarf frühzeitig zu erkennen. Die Nutzung der DRÜ ist freiwillig und kostenlos. In der Übersicht sind Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge aufgelistet.

Die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen melden neben den bereits erreichten Anwartschaften auch die, die noch erreichbar sind. Aus der DRÜ gehe hervor, ob es sich bei den Anwartschaften um garantierte oder prognostizierte Werte handelt. Nachzulesen wird auch sein, ob die Leistung als Rente oder als Einmalzahlung erfolgt. »So erhalten Verbraucher einen verständlichen Überblick und können leichter einen möglichen Handlungsbedarf erkennen«, heißt es beim BMAS.

Ansprüche, die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke – etwa Ärzte, Apotheker, Architekten, Journalisten oder Anwälte – erworben haben oder noch erwerben werden, fließen jedoch nur dann in die DRÜ ein, wenn die Einrichtungen regelmäßig Standmitteilungen bereitstellen und eine Anbindungspflicht zur DRÜ besteht beziehungsweise eine freiwillige Anbindung erfolgt. Gleiches gilt für die Ansprüche von Beamten.

»Der Gesetzgeber habe den Belangen des Datenschutzes einen hohen Stellenwert eingeräumt. So werden die mit der DRÜ gewonnenen Daten nach jedem Abruf grundsätzlich gelöscht«, versichert das BMAS. Zudem sei die Plattform ein anspruchsvolles Projekt, das System der Altersvorsorge in Deutschland eben komplex, heißt es lapidar aus dem Ministerium. Das gelte dann auch für die Darstellungsweisen der regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationen oder Standmitteilungen der vielen Anbieter und Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte Mitte November, dass Versicherte nicht nur digital, sondern auch per Post informiert werden. »Es ist längst überfällig, dass Rentenversicherte einen individuellen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Rente und ihre Altersvorsorge erhalten. Die Einführung einer rein digitalen Rentenübersicht sehen wir allerdings kritisch, da Menschen, die keinen Internetzugang besitzen, dann keinen Zugang zu diesen Informationen haben«, so Bentele. Der Gesetzgeber müsse daher dafür sorgen, dass die Rentenübersicht auch für Menschen ohne Internet zugänglich ist – sie müssten diese Informationen per Post bekommen.

Zudem kritisiert Bentele: »Menschen mit wenig Rente bringt aber auch eine Rentenübersicht nichts, egal ob digital oder analog. Für sie ist entscheidend, dass sie einen höheren Mindestlohn von mindestens 13 Euro erhalten, damit sie später eine Rente bekommen, von der sie leben können.«

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