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- Energiepreisbremse
Wie werden die Preisbremsen praktisch umgesetzt?
Fragen und Antworten zur Kostendeckelung für Strom, Gas und Fernwärme
Die Bundesregierung will die Folgen der stark gestiegenen Energiepreise für Haushalte und Firmen mit Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme dämpfen. Das Geld dafür kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Für diesen »Abwehrschirm« sind bis zu 200 Milliarden Euro vorgesehen. Im Kern soll für einen Großteil des bisherigen Verbrauchs ein Preisdeckel gelten. Da der übrige Verbrauch viel teurer ist, wird darin ein Anreiz für Verbraucher gesehen, Energie und Geld zu sparen.
Wann konkret kommen die Entlastungen bei den Verbrauchern an?
Die Politik hat mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen, wie eine 300-Euro-Energiepreispauschale an steuerpflichtige Arbeitnehmer im September sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Der nächste Schritt: Im Dezember gab es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Sie sind dann nicht verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten jährlichen
Nebenkostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben werden. Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentralen in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspreche dem im Dezember gültigem Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen. Die Preisbremsen sollten zwar erst ab März gelten, doch nach heftiger Kritik werden die Entlastungsbeiträge bereits für Januar und Februar angerechnet. Die Regelungen gelten dann bis Ende April 2024.
Wie funktioniert die Gas- und Fernwärme-Preisbremse?
Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Diese Regelung soll die Verbraucher dazu anhalten, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen. Wichtig ist daher: Verbraucht man mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Hat man aber weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Der Einsparanreiz ist also besonders hoch.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 Quadratmeter großen Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie also 175 Euro mehr als bisher monatlich zahlen. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück, das bedeutet: Wenn sie 20 Prozent spart, bekommt sie 660 Euro zurück. Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute und ist damit unabhängig vom Verbrauch.
Auch Großverbraucher etwa aus der Industrie werden entlastet. Für sie gilt ein Garantiepreis von 7 Cent je Kilowattstunde, allerdings netto und nur für 70 Prozent der Verbrauchsmenge 2021. Bundesweit wird diese »industrielle Gaspreisbremse« den Angaben zufolge für 25 000
Unternehmen und 1900 Krankenhäuser gelten. Die Preisbremse soll auch für die stoffliche Nutzung des Gases gelten, etwa in der Chemieindustrie. Für Gaskraftwerke gilt die Regelung nicht.
Wie funktioniert die Strompreisbremse genau?
Wie bei Gas und Fernwärme: 80 Prozent von Haushalten und kleineren Unternehmen werden auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für alle, die schon mehr als 40 Cent zahlen, soll die Bremse direkt die monatliche Stromrechnung senken. Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs. Verbrauchte man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, dann fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue höhere Preis im Liefervertrag an. Das soll einen Anreiz setzen, weniger Strom zu verbrauchen. In der Jahresrechnung am Ende soll dann der tatsächliche Verbrauch zu den jeweiligen Preisen abgerechnet werden. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des früheren Verbrauchs. Um die Strompreisbremse und eine Dämpfung der Netzentgelte zu finanzieren, sollen »Zufallsgewinne« von Stromproduzenten, etwa von Ökostrom aus Wind und Sonne oder Atomstrom, teils abgeschöpft werden.
Was müssen Verbraucher tun, damit sie von der jeweiligen Bremse und der Soforthilfe profitieren?
Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen nichts zu tun. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) ist vorgesehen, dass die Strom- und Gaspreisbremsen direkt den monatlichen Abschlag reduzieren. Die Verrechnung sollen die Versorger übernehmen. Auch die Soforthilfen für Gas und Wärme im zurückliegenden Monat Dezember sollen automatisch beim Kunden landen. Die Versorger errechnen die Entlastungen nach den gesetzlichen Vorgaben und geben sie an ihre Kunden weiter, so ein Sprecher des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Die dafür notwendigen Finanzmittel beantragt ebenfalls der Versorger.
Wie ermitteln Versorger den Verbrauch eines Haushalts, was ja die Grundlage für die Gas- und Strompreisbremse und die Einmalzahlung ist?
Die Höhe der Bremsen soll sich aus dem Jahresverbrauch errechnen, den der Versorger für September 2022 prognostiziert hat. Als Grundlage für den einmaligen Erlass der Gas-Abschlagszahlung im Dezember soll laut VKU derselbe Wert dienen – nur eben geteilt durch zwölf. Diese Zahl, multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen Arbeitspreis plus einem Zwölftel des jährlichen Grundpreises, wird dann erlassen. Bei der Fernwärme-Einmalzahlung wird es hingegen nicht auf den Jahresverbrauch ankommen. Hier werde nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag der im September 2022 an den Wärmeversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag, erklärte dazu ein VKU-Sprecher. Auf den September-Abschlag kommen dann noch 20 Prozent oben drauf, um Preissteigerungen zwischen September und Dezember abzubilden.
Welcher Wert wird angenommen, wenn es keinen Vorjahresverbrauch gibt oder nach September der Versorger gewechselt wurde?
Dann wird voraussichtlich geschätzt, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW. Vorgesehen ist, dass der Energieversorger eine Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurate zieht. Offen ist, was passiert, wenn sich der Verbrauch eines Haushalts etwa durch einen Umzug in eine größere oder kleinere Wohnung oder zusätzliche Personen im Haushalt verändert.
Was kann man tun, wenn der vom Versorger angenommene Verbrauch zu niedrig erscheint?
Der angenommene Verbrauch bezieht sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum, an dem Wert können Kunden nichts ändern. Sind Verbraucher der Ansicht, ihr Versorger habe einen falschen Wert zugrunde gelegt, sollten sie ihn kontaktieren und um eine Korrektur bitten, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Wie kommen Mieter an die Entlastung, wenn der Vermieter Vertragspartner des Versorgers ist?
Passen Vermieter etwa die Heizkostenvorauszahlung aufgrund der geplanten Bremse nicht an, profitieren Mieter von den Entlastungen gegebenenfalls erst mit der Nebenkostenabrechnung. Auch die Einmalzahlung dürfte laut Verbraucherzentralen erst mit der Nebenkostenabrechnung 2023 bei den Mietern ankommen. Stromverträge schließen die meisten Mietparteien selbst mit dem Versorger ab, die Senkung der Abschlagszahlung wäre dann früher spürbar.
Können Mietparteien mit Beginn der Preisbremse die Miete kürzen, wenn der Vermieter die Entlastung nicht gleich berücksichtigt?
Nein, das geht nach Angaben der Verbraucherschützer nicht.
Wie viel können Haushalte mit der Gas- und Strompreisbremse sparen?
Das kommt auf die vertraglich vereinbarten Preise an. Liegt der Strompreis etwa bei 46 Cent je Kilowattstunde, wird laut einer Beispielrechnung des Vergleichsportals Check24 bei einem 40-Cent-Preisdeckel eine Musterfamilie mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden um etwa 220 Euro entlastet. Ein Single mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden würde um 66 Euro entlastet werden. Beim Gaspreisdeckel ist es ähnlich. Hier soll der Deckel bei 12 Cent
liegen. Zahlen Verbraucher 17,9 Cent je Kilowattstunde, würde ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12 000 Kilowattstunden laut Vergleichsportal Verivox um 556 Euro pro Jahr entlastet werden. Bei einem Single mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden wären es etwa 232 Euro.
Gibt es auch Preisbremsen für Flüssiggas, Öl oder Holzpellets?
Nein, für diese Haushalte soll es nötigenfalls Geld aus einem Härtefallfonds geben. Die Kriterien dafür sind aber noch offen. Agenturen/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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