Beleidigt, geschlagen und abgeschoben

Polizist soll außer Dienst Asylbewerber angegriffen haben, das Opfer wurde noch während des Prozesses nach Afghanistan ausgewiesen

Ein brisanter Strafprozess geht in die Verlängerung: Vor sechs Jahren soll Stephan K. gemeinsam mit Dennis Y. und Philipp G. am S-Bahnhof Karlshorst den Asylbewerber Jamil A. angegriffen haben. Zeugen berichteten im Prozess, dass dabei auch rassistische Beleidigungen gefallen sein sollen. Für die Tat wurden Stephan K. und Dennis Y. zu Geldstrafen verurteilt, Philipp G. zu einer Bewährungsstrafe. Gegen dieses Urteil legte K. jetzt Berufung ein, am Dienstag begann der Prozess vor dem Landgericht.

Besonders heikel: K. arbeitet als Polizist, bis 2016 in einer Abteilung mit Schwerpunkt Rechtsextremismus. Er ermittelte unter anderem im sogenannten Neukölln-Komplex, beobachtete in Zivil rechte Demonstrationen und hielt Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Initiativen. Seine Mittäter wiederum beteiligten sich in Hellersdorf an Demonstrationen, die von Neonazis organisiert wurden.

Warum er Berufung gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt hat, will K. nicht sagen. Er werde zunächst keine Angaben zum Vorfall machen, sagt sein Verteidiger zu Beginn der Verhandlung, betont zugleich aber auch, einen Freispruch anstreben zu wollen. Was im April 2017 geschehen ist, muss daher dem Urteil im vorangegangenen Prozess entnommen werden: Dennis Y. und Philipp G. wollten demnach, nachdem sie zuvor ein Union-Spiel in Köpenick besucht hatten, kurz nach 21 Uhr am S-Bahnhof Karlshorst umsteigen. Auf dem Bahnsteig habe das Opfer A. die laut grölenden Fußballfans gebeten, leiser zu sein. Das entstehende Wortgefecht eskalierte schnell und verlagerte sich erst in die Bahnhofshalle, dann auf den Vorplatz. Der zunächst unbeteiligte K. soll sich erst verbal in den Streit eingemischt und dann gemeinsam mit Y. und G. auf A. eingeschlagen haben.

Auch als A. schon am Boden lag, sollen die drei Angreifer weiter auf ihn eingeschlagen haben. Erst als die Polizei eintraf, ließen sie von ihm ab. Das Urteil benennt klar die rassistische Dimension der Tat, demnach sollen die Täter »Scheiß Ausländer« und »Verpiss dich aus Deutschland« in Richtung des Opfers gebrüllt haben. Der ankommenden Polizei soll K. zugerufen haben, dass »hier keine deutschen Interessen betroffen sind«. A. erlitt Verletzungen an der Schulter und eine gebrochene Nase. Schwerer wogen wohl noch die psychischen Folgen: Als kurz nach der Tat auch noch sein Bruder starb, stürzte er in die Drogensucht.

Zum Prozessauftakt sagen nun die zwei Mittäter aus. Der 30 Jahre alte Philipp G., gelernter Maler und Lackierer, spricht vor der Richterin von einer »Reiberei nach dem Fußballspiel«. Aus einem Streitgespräch sei die Situation eskaliert. Er will nicht mehr wissen, an welcher Stelle des Streits K. in den Streit eingegriffen habe. In der polizeilichen Verhörung kurz nach der Tat hatte er noch angegeben, dass K. die körperliche Auseinandersetzung »mit Schubsen und Boxen« begonnen habe. Das will er jetzt nicht mehr bestätigen. »Er war auf jeden Fall dabei, aber was genau er gemacht hat, weiß ich nicht mehr«, sagt er. Zuvor habe er den Polizisten nicht gekannt, auch nach dem Vorfall habe er keinen Kontakt zu ihm gehabt. Vor der Tat habe er »zwei, drei Bier« getrunken – wohl eine Untertreibung. Die Richterin verliest toxikologische Gutachten, laut denen K. und Y. zum Tatzeitpunkt jeweils mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatten, G. ein Promille. K. wirkte trotz des stattlichen Blutalkoholwerts auf den Gutachter »klar« und nur »leicht alkoholisiert«.

Auch der 27-jährige Mittäter Dennis Y., gelernter Maurer, verweist auf erhebliche Erinnerungslücken in dem sechs Jahre zurückliegenden Fall. »Ich habe damit abgeschlossen«, sagt er. Er gibt vor, Fragen zu Ursache und Verlauf der Auseinandersetzung nicht beantworten zu können. »Strengen Sie sich bitte an. Ich glaube nicht, dass Sie an Demenz leiden«, versucht die Richterin ihn zur Aussage zu bewegen. Doch auf die meisten Fragen antwortet Y. weiter monoton »Keine Ahnung«. Auch Passagen aus dem Vernehmungsprotokoll bei der Polizei will er nicht mehr bestätigen.

Y. hatte in der Tatnacht ebenfalls angegeben, dass K. die körperliche Auseinandersetzung begonnen habe. »Das ist zu lange her«, antwortet er jetzt auf die Frage, ob er das auch heute wiederholen würde. Die Frage könnte für den Prozess noch relevant werden, denn im ersten Verfahren hatte K. angegeben, zunächst schlichtend in den Streit eingegriffen zu haben und erst in dessen Verlauf in die körperliche Auseinandersetzung verwickelt worden zu sein.

Wie verlässlich die Aussagen der beiden Mittäter sind, kann wohl ohnehin bezweifelt werden. Beide verwickeln sich in Widersprüche. So gibt Philipp G. an, dass A. vor der körperlichen Auseinandersetzung eine Flasche in Richtung der Gruppe geworfen habe, die »ein oder zwei Meter neben uns« zerschellte. Dennis Y. sagt dagegen, A. habe ihn mit einer abgebrochenen Bierflasche bedroht. Wann A. den Flaschenhals abgebrochen habe, habe er aber nicht sehen können. Im vorangegangenen Prozess hatten Zeugen angegeben, dass A. zum Schutz eine – intakte – Flasche vor sich gehalten habe. Auch berichtet G., dass A. zunächst weggelaufen sei, um kurz darauf zurückzukehren und eine Flasche auf dem Rücken von Y. zu zerschlagen. In der Aussage des angeblich Attackierten kommt dieses Detail aber überhaupt nicht vor.

In vier weiteren Terminen sollen noch weitere Zeugen gehört werden, bevor im März ein Urteil fallen soll. Eine Person wird jedoch nicht in den Zeugenstand gerufen werden: Noch während des ersten Prozesses wurde das Opfer Jamil A. nach Afghanistan abgeschoben, obwohl zu dieser Zeit coronabedingt Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt waren. Der damalige Innensenator Andreas Geisel unterschrieb persönlich eine Ausnahmegenehmigung, um die Abschiebung zu ermöglichen. Ein Antrag, für eine Zeugenaussage in die Bundesrepublik zurückzukehren, wurde abgelehnt. Seine Anwältin beantragt zu Beginn des Prozesses, dass er per Videochat zugeschaltet wird, doch weil Deutschland keine Beziehungen zu den Taliban-Behörden führt, ist es wohl unwahrscheinlich, dass der Antrag angenommen wird. Der Flüchtlingsrat fordert jetzt »Gerechtigkeit für Jamil A.«. Er soll nach Berlin zurückkehren dürfen. Alle Opfer rassistischer Gewalt sollten ein Bleiberecht erhalten, so die Organisation.

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