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Die Politik hat es der AfD leicht gemacht
Robert D. Meyer über das Urteil zur Finanzierung parteinaher Stiftungen
Bundestag und Bundesregierung haben der AfD einen juristischen wie gleichsam politischen (Teil-)Sieg auf dem Silbertablett serviert: Das Bundesverfassungsgericht konnte gar nicht anders urteilen, als die bisherige Praxis zur staatlichen Förderung für parteinahe Stiftungen zu kippen. Es war naiv anzunehmen, die seit Jahrzehnten eingeübte Praktik, jährlich hunderte Millionen Euro zu verteilen und sich dabei lediglich auf Vereinbarungen statt auf ein handfestes Gesetz zu stützen, würde dem Gesetzgeber nicht eines Tages auf die Füße fallen. Das musste allen Beteiligten spätestens klar gewesen sein, als die AfD 2017 erstmals in den Bundestag einzog. Damals betrat ein Akteur die politische Bühne, der jede Schwäche des parlamentarischen Systems für seinen Vorteil ausnutzt, bei dem Absprachen unter Demokrat*innen nicht ausreichen.
Auch ohne die AfD hätte die Politik darauf kommen müssen, dass ein Stiftungsgesetz allein deshalb notwendig ist, um der Kritik entgegenzuwirken, Parteien könnten ihnen nahestehende Institutionen bevorzugt behandeln. Auch Karlsruhe sagt, es sei »realitätsfern anzunehmen«, die finanzielle Förderung der Stiftungen habe keinen Einfluss auf den politischen Wettbewerb.
Jetzt muss ein Gesetz her, das am Ende bedeuten kann, dass sich die Klage der AfD für die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) finanziell nicht auszahlt. Ausdrücklich erwähnt Karlsruhe, die Achtung der Kerninhalte des Grundgesetzes könne ein zentrales Kriterium sein, um staatliche Förderung zu verweigern. Die Herausforderung besteht nun darin, ein Regelwerk zu schaffen, das weder politisch missbraucht werden kann noch auf Einschätzungen politisch fragwürdiger Institutionen wie des Verfassungschutzes angewiesen ist.
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