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Mehrweggeschirr: Wir brauchen kein Angebot, sondern eine Pflicht

Eine halbherzig umgesetzte Angebotspflicht reicht nicht, meint Louisa Theresa Braun

  • Louisa Theresa Braun
  • Lesedauer: 2 Min.

Typisch Berlin, könnte man meinen, wenn man hört, wie es um die seit Jahresbeginn geltende Mehrwegangebotspflicht in der Hauptstadt bestellt ist: Die zuständige Senatsverwaltung kann dazu eigentlich gar nichts sagen und hört sich mal bei den Bezirken um. Die verweisen auf fehlendes Personal und wollen die Kontrolle des Gesetzes an eine zentrale Behörde delegieren.

Klingt skurril, ist aber eigentlich nicht lustig. Schließlich produzieren die Deutschen laut Verbraucherzentrale täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll nur durch Takeaway-Geschirr. Wie viel davon die Berliner*innen wahlweise in Mülleimern, Parks oder der Spree verteilen, ist zwar nicht genau bekannt, trotzdem dürfte die Hauptstadt vom Zero-Waste-Leitbild, das sich der Senat auf die Fahnen geschrieben hat, meilenweit entfernt sein. Dieses Leitbild gibt es aber hoffentlich nicht nur, weil es so schön klingt. Erstens soll es Umweltverschmutzung verhindern. Achtlos weggeworfene Einwegbecher verrotten nämlich nicht, sondern werden zu Mikroplastik, das in Erdreich und Grundwasser eindringt.

Zweitens soll es verhindern, dass umweltschädliche Produkte in Massen für die Tonne produziert werden. Allein für die Herstellung der Pappe eines Bechers wird ein halber Liter Wasser verbraucht. Da er außerdem mit Kunststoff beschichtet ist, ist er schwer recycelbar und landet bei sachgerechter Entsorgung meist in der Müllverbrennung. Die Rohstoffe, die im Becher steckten, gehen also nach sehr kurzer Nutzung verloren. 

Das Problem bei den Mehrwegbechern: Wenn sie am Ende nicht viel häufiger genutzt werden und gleich in diversen Schränken verstauben, sind sie auch nicht nachhaltiger. Es muss sich also ein Kreislaufsystem etablieren, das mit dem Pfandflaschensystem vergleichbar funktioniert. Und das geht wahrscheinlich nur, wenn es keine kostenlose Wegwerfalternative mehr gibt. Eine Angebotspflicht kann also nur der erste Schritt sein. Was wir brauchen, ist eine richtige Pflicht und ein Verbot von Einweggeschirr. 

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