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Handelsstreit um Gentechmais
Ein mexikanisches Umweltdekret sorgt für Ärger in den USA
Mexiko plant, die Verwendung von Gentechmais sowie des Herbizids Glyphosat bis 2024 schrittweise einzustellen. Dies betrifft insbesondere Landwirte in den Vereinigten Staaten, wo etwa 90 Prozent des angebauten Maises gentechnisch verändert wird. Die US-Regierung ist der Ansicht, dass die per Dekret verhängten Beschränkungen, die sich auf Mais für den menschlichen Verzehr beziehen, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. »Mexikos Politik droht, den Agrarhandel in Milliardenhöhe zu stören und wird die Innovationen, die zur Bewältigung der Klimakrise und der Herausforderungen der Ernährungssicherheit notwendig sind, im Keim ersticken, wenn sie nicht angegangen werden«, erklärte die US-Handelsbeauftragte Katherine Tai Anfang der Woche. Man starte nun Konsultationen im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens USMCA.
Bei dem Disput geht es um ein Milliardengeschäft, an dem viele transnationale Konzerne beteiligt sind. Mexiko hat im vergangenen Jahr Mais im Gesamtwert von fast sechs Milliarden US-Dollar importiert. Der Weltmarktpreis ist durch den Ukraine-Krieg stark gestiegen, da sowohl Russland als auch die Ukraine wichtige Produzenten und Exporteure von Getreide sind. Mexiko ist nach China der zweitgrößte Markt für Mais aus den USA.
Das Ersuchen um Konsultationen löst nun ein Verfahren aus, das maximal 75 Tage dauert, wobei die Gespräche spätestens 30 Tage nach dem förmlichen Ersuchen stattfinden müssen. Sollte keine Einigung erzielt werden, können die Vereinigten Staaten ein separates Streitbeilegungsverfahren beantragen. Nach seiner Einsetzung müsste ein Fachleute-Gremium nach spätestens 180 Tagen einen Abschlussbericht vorlegen, auf dessen Grundlage sich die Länder auf eine Lösung für den Streitfall einigen würden. Sollte dies nicht gelingen, könnte Washington Strafzölle auf mexikanische Produkte erheben.
Die Vereinigung der Maisbauern in den USA erklärte, dass das drohende Verbot sowohl für die Erzeuger als auch für die mexikanischen Verbraucher »katastrophal« sei und die Grundsätze des Freihandelsabkommens untergrabe. Mexikos Wirtschaftsministerium hält dagegen, dass das neue Dekret keine Auswirkungen auf den Maishandel zwischen den beiden Ländern habe, da es nur die Verwendung von gentechnisch verändertem Mais für Teig und Tortillas verbiete. Gentechmais für Futtermittel und die Industrie könne weiterhin eingeführt werden. Mexiko importiert praktisch nur gelben Mais und diesen fast ausschließlich aus den USA, der als Futtermittel verwendet wird. Weißen Mais, der für die Herstellung von Tortillas verwendet wird, produziert Mexiko selbst in ausreichenden Mengen.
Die Verordnung von Mitte Februar präzisiert in diesem Sinne ein vorheriges Dekret, was Beobachter als Zugeständnis an Washington werten, um den aufziehenden Handelsstreit zu entschärfen. So fallen andere Agrarprodukte wie Raps, Soja oder Baumwolle nicht mehr unter diese Verordnung. Als Alternative für den Einsatz des Herbizids Glyphosat stehen insgesamt zwölf Produkte bereit, darunter fünf ökologische Produkte, die in Mexiko entwickelt wurden. Das Dekret sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2024 vor.
Washington gehen die Pläne dennoch zu weit. In den USA wurde der größte Teil des Maisanbaus gentechnisch so verändert, dass er gegen Herbizide resistent ist. Produkte auf Glyphosatbasis werden auf die Felder gesprüht, töten das Unkraut und lassen die Pflanzen unversehrt. In Mexiko befürchtet man, dass die Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais die einheimischen Arten bedrohe, da sich die Sorten gegenseitig bestäuben könnten. Washington sieht dafür keine wissenschaftliche Evidenz und begründet damit die Konsultationen.
Mexikos Wirtschaftsministerium erklärte als Reaktion darauf, Ziel des Dekrets sei es »sicherzustellen, dass Tortillas aus einheimischem Mais hergestellt werden, um so die Erhaltung der biologischen Vielfalt der mehr als 64 Maissorten des Landes, von denen 59 endemisch sind, zu gewährleisten«. Das Ministerium wolle nun zusammen mit allen zuständigen Behörden des Landes »eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden«.
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