Waffenrecht: Niemand braucht privat eine halbautomatische Waffe

Robert D. Meyer fordert die Verschärfung des Waffenrechts

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Pistole ein Mal spannen, 15 Mal abdrücken können, bis das Magazin leergefeuert ist: Der Attentäter von Hamburg nutzte für seine sieben Morde und seinen Suizid eine halbautomatische P30. Die Waffe gehörte ihm legal, seit Dezember verfügte er über eine Besitzkarte. Auch der Rechtsterrorist Tobias R. nutzte für seine zehn Morde in Hanau 2020 legal erworbene halbautomatische Pistolen. Die Frage ist: Warum darf jemand solche potenziellen Mordwerkzeuge daheim lagern?

Niemand kann wissen, ob Hamburg oder Hanau hätten verhindert werden können, wenn die Täter über keine offiziellen Schusswaffen verfügt hätten. Schließlich lassen sich Pistolen und andere Waffen auch auf illegalem Weg beschaffen. Wovon aber ausgegangen werden kann: Die Tatvorbereitung wäre damit mindestens erschwert worden.

Halbautomatische Schusswaffen haben absolut nichts in den privaten vier Wänden zu suchen. Das ist keine Absage an Jäger*innen oder Schützenvereine, die ihrer Aufgabe oder dem Hobby auch nachgehen könnten, würden die Waffen sicher im Vereinsheim verwahrt. Doch nicht einmal sie brauchen Magazine mit 15 Schuss Munition. 

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