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Urteil: Regelbedarf bei Sozialleistungen rechtens

Gericht fürchtet, dass viele von Sozialleistungen leben wollen

Thomas Wasilewski und seine Familie sind arm. Seit zehn Jahren kann der Mönchengladbacher nicht mehr arbeiten, die Gesundheit macht nicht mehr mit. Er ist erwerbsunfähig. Auch seine Frau hat gesundheitliche Probleme. Die Familie mit drei Kindern ist auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen. Im letzten Sommer hatte »nd« Wasilewski porträtiert: Eindrücklich schilderte der Mann, wie das Leben als Leistungsbezieher angesichts der Inflation immer schwieriger werde. 

Thomas Wasilewski jammert nicht über seine Situation. Er wehrt sich, nimmt an Demonstrationen teil und organisiert selbst Proteste. Und zusammen mit dem Sozialverband VdK und dem Sozialverband Deutschland will er bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die Höhe des Regelbedarfs klagen. Wasilewski ist Musterkläger, er weiß dass er dafür einen langen Atem braucht.

Die erste Instanz haben die Wasilewskis nun hinter sich. Die Klage der Familie ist vom Sozialgericht Düsseldorf als unbegründet abgewiesen worden. Der Richter sieht keinen Grund für die Klage, weil der Regelbedarf bei der Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld angehoben wurde. Die weiteren Ausführungen des Gerichts sind bemerkenswert. Das Niveau des Regelbedarfs sei für Familien in Großstädten so hoch, dass Gering- bis Normalverdiener, wenn sie keinen Inflationsausgleich erhielten, »nicht über ein wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sozialleistungsbezieher«. Dadurch sei die Gefahr gegeben, dass »breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben wollen.« Deshalb sei der Sozialstaat in Gefahr. Außerdem müssten alle Menschen in Deutschland mit den Folgen der Inflation leben. In einer ärmer werdenden Gesellschaft müssten auch die Sozialleistungsbezieher »mit weniger auskommen.« Die finanzierenden Steuerzahler hätten wegen der Inflation ja auch nicht mehr Einkommen.

Als er den Gerichtsbeschluss in der Hand gehalten habe – das Gericht entschied ohne mündliche Verhandlung –, habe er nicht gewusst, ob er »lachen oder weinen« sollte, erzählt Thomas Wasilewski »nd«. Er habe es für unmöglich gehalten, dass ein Gericht in der Bundesrepublik »die Vermutung äußert, dass wegen des ›viel zu hohen‹ Bürgergeldes niemand mehr arbeiten will«. Wasilewski sagt, er habe nicht gedacht, »dass ein Richter des Sozialgerichts so aus dem hohlen Bauch heraus argumentieren würde«. Die Argumentation des Richters hält er für »sachfremd«. In dessen Richtung stellt der Mönchengladbacher die Frage, wo »der Geist« des Grundgesetzes geblieben sei. Deutlicher als Wasilewski kommentiert Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband die Entscheidung des Düsseldorfer Sozialgerichts. In einem Tweet zitiert er aus der Entscheidung und fragt: »Wie dumm und vorurteilsbeladen dürfen Richter sein?«

Für Thomas Wasilewski und seine Familie geht der Weg durch die Instanzen weiter. Sie haben Berufung gegen die Entscheidung eingereicht. Als nächstes muss das nordrhein-westfälische Landessozialgericht entscheiden. Wasilewski weiß, ihm steht ein langer Weg bevor, für den es viel Durchhaltevermögen braucht. Das Ziel ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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