Klimawende in Berlin: Dann scheint die Sonn’ ohn’ Unterlass

Berlin will mehr erneuerbaren Strom produzieren. Vor allem Solarenergie soll eine größere Rolle spielen

Auch wenn der Klima-Volksentscheid abgelehnt wurde: Berlin steht weiter unter der Verpflichtung, bis 2045 klimaneutral zu werden. Im Fokus steht dabei besonders die Energieversorgung. Am Dienstag hat der Senat Maßnahmen beschlossen, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Dafür sollen Potenziale bei der sauberen Stromproduktion im Stadtgebiet selbst genutzt werden, wie Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos, für SPD) bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Senatssitzung erläuterte.

Berlin sei beim Ausbau der Erneuerbaren schon »gut vorangekommen«, so Schwarz. Das größte Potenzial sieht Schwarz bei der Solarenergie. Die vielen Dächer der Stadt böten sich für Photovoltaik-Anlagen an. Bereits jetzt ist die Installation von diesen Anlagen bei neu errichteten öffentlichen Bauten Pflicht. Jetzt wolle man den Blick auf den Bestand richten, so Schwarz. Das Ziel sei, in den 2030er Jahren auf die Zielmarke von 25 Prozent Solarstrom zu kommen, aktuell stehe man bei 4,4 Prozent.

Damit man »schnell ins Machen kommen« könne, sollen Hürden abgebaut werden. Dafür sollen bei der Novellierung der Bauordnung die Genehmigungsverfahren für Solaranlagen erleichtert werden. Der Mindestabstand zwischen Anlage und Dachrand soll nur noch dort gelten, wo dies »brandschutztechnisch unvermeidlich« sei, so Schwarz. Auch an Denkmälern soll die Installation der Anlagen erleichtert werden. Eine Broschüre, die die zu beachtenden Schritte knapp erläutert, wurde bereits erstellt. »Alle Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden«, sagte Wohnstaatssekretär Christian Gaebler.

Auch soll es einfacher werden, sogenannte Balkonkraftwerke zu installieren. Dabei handelt es sich um kleine Solaranlagen, die auf einem Balkon betrieben werden können. Der Senat will, dass das Genehmigungsverfahren dafür bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen vereinheitlicht wird. »Es gibt Baugesellschaften, die sich gerade noch schwer damit tun, Anträge auf Balkonkraftwerke zügig zu bearbeiten«, so Gaebler. Langfristig könnten diese Regelungen dann auch für den privaten Sektor gelten.

Schwieriger gestaltet sich die Lage bei der Windenergie. Die Zahl der für Windparks geeigneten Flächen im Stadtgebiet ist naturgemäß klein. Stadtstaaten müssen daher langfristig nur 0,5 Prozent ihrer Flächen für Windenergieproduktion nutzen, in Flächenbundesländern sind es zwei Prozent. Wirtschaftssenator Schwarz will trotzdem alle Potenziale ausschöpfen. Daher soll eine Auswertung alle verfügbaren Flächen auf ihre Eignung prüfen – ohne einzelne Flächen zu privilegieren, wie Schwarz betont. Am Ende soll so eine »Positiv-Liste« aller geeigneten Flächen entstehen.

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