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Stiftung stört sich an Anwalt

Gedenkveranstaltungen im KZ Buchenwald haben Nachspiel

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.
Gedenktafel für den ermordeten Kommunisten Ernst Thälmann in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar.
Gedenktafel für den ermordeten Kommunisten Ernst Thälmann in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar.

Roland Meister ist Teil eines linken Anwaltskollektivs in Gelsenkirchen und verteidigt häufig Antifaschisten. Jetzt könnte er selbst Ärger mit der Justiz bekommen: Die Generalbundesanwaltschaft in Hamm prüft nach Informationen von »nd«, ob sich Meister im Rahmen seiner Tätigkeit der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Dabei geht es um das von der Stadt Weimar erlassene Verbot einer Gedenkveranstaltung zum 75. Todestag des ehemaligen KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann am 18. August 2019. Diese sollte am Ort seiner Hinrichtung durch die Nazis im ehemaligen KZ Buchenwald stattfinden. Meister hatte gegen das Verbot nachträglich eine erfolgreiche Klage eingereicht.

Ein Bündnis, zu dem auch die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) gehörte, wollte auf dem Gelände eine Führung und eine Veranstaltung organisieren. Anschließend sollte am ehemaligen Krematorium ein Kranz niedergelegt werden. Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, die für das Areal zuständig ist, hatte alle drei Aktionen verboten. Für die Durchsetzung sorgte schließlich ein hohes Polizeiaufgebot.
In der Begründung für das Verbot schrieb die Stiftung, dass die Veranstaltungen die Würde der Insassen des sogenannten »Speziallagers Nr. 2« verletzen könnten. Dort hatten die Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg Verantwortliche des Nationalsozialismus inhaftiert.

Im Sommer verhandelte das Weimarer Verwaltungsgericht über die Klage gegen das Verbot. Das Bundesversammlungsgesetz schütze nach seiner Entstehungsgeschichte die Würde der Opfer und nicht der Täter des Faschismus, betonte Meister in der Verhandlung. Er bezeichnete es als geschichtsrevisionistisch, wenn die aufgrund der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz für Kriegsverbrecher errichteten Internierungslager wie das »Speziallager Nr. 2« mit den KZ und Vernichtungslagern des deutschen Hitlerfaschismus gleichgesetzt würden.

Für das Verwaltungsgericht klang seine Argumentation offenbar überzeugend. Es gab den Klägern Recht und erklärte die Verbote der Führung, der Versammlung am Glockenturm und der Kranzniederlegung im Nachhinein für rechtswidrig.

Die Stiftung des KZ Buchenwald wollte sich damit aber nicht zufriedengeben und wandte sich für ein berufsrechtliches Aufsichtsverfahren gegen Meister an die Anwaltskammer, die wiederum die Bundesanwaltschaft einschaltete. Meister sagt »nd«, dass derartige Verfahren äußerst selten seien, am Ende könnte sogar ein Entzug der Zulassung stehen. In der Geschichte der Bundesrepublik waren etwa Anwälte, die Angeklagte aus bewaffneten Gruppen wie der RAF oder Bewegung 2. Juni verteidigt hatten, davon betroffen. Meister sieht in seinem Fall ein enormes Einschüchterungspotential, auch erleide er durch die Verdächtigungen Schaden. Das Gelsenkirchener Anwaltskollektiv hat deshalb einen offenen Brief verfasst, in dem es die Einstellung aller Ermittlungen und die vollständige Rehabilitierung Meisters fordert.

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