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Baumängel am Potsdamer Landtag
Fassade, Kutschauffahrt und Natursteinschmuck weisen Schäden auf – Umfang der Nacharbeiten nicht abschätzbar
Die Bauschäden und -mängel am Potsdamer Landtagsschloss, das vor gerade einmal acht Jahren eingeweiht wurde, sind offenbar wesentlich größer als gedacht. Das Elend begann, als vor einigen Jahren die gesamte Fassadenfront innen und außen wegen Abbrüchen von Steinen abgesperrt werden musste. Das ist zwar inzwischen wieder aufgehoben – aber offenbar nicht für lange. Zumindest punktuell werden neue Absperrungen nötig sein.
Als vor einiger Zeit der frühere Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) seine alte Wirkungsstätte besuchte, äußerte er sich ironisch zu weißen Putzflecken, die inzwischen im Innenhof zu sehen sind. Die stammen von Nacharbeiten. Laut Pressestelle des Landtags ist mittlerweile aber klar, dass die Ausbesserung der Fassade weitergehen muss. Die Sanierungsarbeiten »werden unter Berücksichtigung der Wetterlage seit Mai 2023 fortgesetzt und umfassen mittlerweile die Fassaden im Innenhof sowie die Nord- und Westfassaden«. Weiter heißt es in der Mitteilung, die am Montag verteilt wurde: »Der Umfang der notwendigen Arbeiten im Glattputzbereich ist bisher nicht bekannt. An einigen Stellen wird es jedoch erforderlich werden, Gerüste und Absperrgitter aufzustellen.«
Als vor einigen Jahren herabgestürzte Steinbrocken auf dem neben dem Landtag verlaufenden Bürgersteig lagen – zum Glück war niemand zu Schaden gekommen –, begann mit einer groß angelegten Absperrung das Kapitel der Nacharbeiten am neuen Landtagsschloss. Es wurden laut neuester Mitteilung Messarbeiten durchgeführt, die »keine Abweichungen, die auf weitere Verformungen hinweisen«, ergeben haben.
Das aber ist offenbar das geringste Problem. Laut einem Gutachten sind die Natursteinpfeiler der drei Altane, die sich auf dem Dach im Südflügel des Landtagsneubaus befinden, gerissen. Ein Altan ist die offene, auf Stützen oder Mauern ruhende Plattform eines Obergeschosses eines Gebäudes.
Gesperrt werden musste außerdem die zur Straßenseite hin liegende Kutschauffahrt des brandenburgischen Parlaments. Es handelt sich um ein reines Zierelement, denn Kutschen fahren dort nicht, und es könnte von dieser Auffahrt auch niemand in das Gebäude gelangen. Laut Gutachten sind »die Rinnen zwischen Bürgersteig und Auffahrt auf beiden Seiten der Kutschauffahrt mehrfach gebrochen und stellen daher eine Unfallgefahr dar«. Die Zugänge seien daher mit Absperrgittern gesichert.
Wie das alles ausgeht, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen: »Wann die Mängel an den Altanen und der Kutschauffahrt beseitigt sein werden, kann die Landtagsverwaltung gegenwärtig nicht einschätzen«, besagt die Mitteilung vom Montag. »Die Beseitigung der Mängel wird wesentlich von den Witterungsverhältnissen beeinflusst.«
Naturgemäß unterschiedliche Meinungen gibt es dazu, wer für die hohen Kosten der Nacharbeiten aufzukommen hat. Der innen moderne und außen an die Fassade des alten Potsdamer Stadtschlosses erinnernde Landtag wurde im Zuge einer öffentlich-privaten Partnerschaft in Verantwortung des Baukonzerns BAM errichtet. Das Land Brandenburg hat den Landtag gegen einen Jahresbeitrag für 25 Jahre gemietet. In 17 Jahren soll er dann in das Eigentum des Landes übergehen.
Dazu die Mitteilung: »Der Ausgang des seit über vier Jahren laufenden Rechtsstreits der für die Bau und Gewährleistungsphase zuständigen ZECH Hochbau AG gegenüber ihren drei Nachunternehmen ist weiterhin ungewiss.« Das heißt, die Baufirma streitet sich mit seinerzeit beauftragten Subunternehmen.
Der Landtag blieb indes nicht untätig. »Zur Beschleunigung der Klärung der Ursachen für die Mängel hat die Landtagsverwaltung ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht Potsdam eingeleitet. Gegenstand der Beweissicherung ist die Ermittlung der Ursache für die Risse an allen drei Altanen, die Festlegung der Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten.« Und die entscheidende Information: Aus Sicht des Landes handelt es sich hier um eine Regressforderung, eine kostenlose Mängelbeseitigung, die der Baufirma obliegt. »Die Landtagsverwaltung geht weiterhin davon aus, dass alle genannten Mängel nicht im Verantwortungsbereich des Landes liegen und dem Land keine Kosten entstehen werden.«
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