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Beschwerde gegen Gängelung von Seenotrettern
EU-Kommission soll umstrittenes Gesetz in Italien prüfen
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Fünf Nichtregierungsorganisationen haben vergangene Woche bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen das italienische Gesetz 15/2023 eingereicht. Es verbietet Kapitänen von Such- und Rettungsschiffen, mehr als eine Rettung pro Fahrt durchzuführen. Dies führt dazu, dass die Schiffe erheblich länger gebunden sind, während Menschen in Seenot nicht geborgen werden können.
Das neue Gesetz wird durch eine ebenfalls neue Praxis der Behörden verschärft, den Schiffen Häfen in Nord- statt in Süditalien zur Ausschiffung von Überlebenden zuzuweisen. Diese Politik sei in keiner Rechtsvorschrift vorgesehen, seit Dezember 2022 jedoch gängige Praxis, kritisieren die Beschwerdeführer. Die langen Fahrten würden physische und psychische Gesundheitsrisiken für die geretteten Menschen an Bord bergen.
Das neue Gesetz 15/2023 wurde von der italienischen Regierung im Januar zunächst als Dekret erlassen und zwei Monate später vom Parlament beschlossen. Mehrere Kapitäne haben sich seitdem aus Gewissensgründen nicht daran gehalten und mussten deshalb Strafen von bis zu 20 000 Euro bezahlen.
Eine erzwungene Liegezeit verursacht zudem weitere Kosten: Mindestens fünf Schiffe seien zur Strafe für 20 Tage stillgelegt worden, heißt es von den fünf Organisationen, vergangene Woche traf es die »Ocean Viking« von SOS Mediterranée.
»Die Europäische Kommission ist die Hüterin der EU-Verträge und muss sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten internationales und EU-Recht einhalten«, fordert Giulia Capitani, migrationspolitische Beraterin bei Oxfam Italia.
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