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Legaler Fluchtweg abgeschnitten
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) beendet Landesaufnahmeprogramm für Syrer
Zehn Jahre lang konnten geflüchtete Syrer ihre Familien nach Brandenburg nachholen. Sie mussten sich verpflichten, ihre Verwandten bei sich aufzunehmen oder ihnen eine Wohnung zu besorgen und auf fünf Jahre hinaus für deren Lebensunterhalt aufzukommen. Dem Land entstanden also lediglich geringe Kosten beispielsweise für die Krankenversicherung der nachgezogenen Menschen. Die Kommunen mussten überhaupt nichts bezahlen. Nun hat Innenminister Michael Stübgen (CDU) dieses Programm beendet.
»Ich bin entsetzt über diese einseitige Entscheidung des Innenministers«, reagiert die Integrationsbeauftragte Doris Lemmermeier. »In Syrien herrscht weiterhin Krieg. Die Notlage lässt sich nicht finanziell lindern, indem Angehörige Geld überweisen, wie der Innenminister fast schon zynisch insinuiert. Die Menschen sind in Not und Bedrängnis, weil die Infrastruktur am Boden liegt, Krieg herrscht und im Land nichts funktioniert. Wenn jemand zum Wehrdienst eingezogen wird, kann er sich nicht freikaufen.« Lemmermeier zitiert einen Satz aus dem Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen aus dem Jahr 2019. Darin steht: »Die Koalition wird das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge in der Legislaturperiode weiterführen.« Nach Ansicht von Lemmermeier gibt es nur eine Option: Das Programm müsste um ein Jahr verlängert werden. Erst am 22. September 2024 ist Landtagswahl. Erst dann endet die laufende Legislaturperiode.
Doch Stübgens Sprecher Martin Burmeister interpretiert die Koalitionsvereinbarung anders. Eine konkrete Laufzeit für das freiwillige Aufnahmeprogramm sei da nicht festgelegt. Die überwiegende Zahl der Bundesländer habe ihre Aufnahmeprogramme für Syrer bereits in den vergangenen Jahren eingestellt, darunter auch das von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) regierte Baden-Württemberg. Bei der Entscheidung in Brandenburg seien mehrere Aspekte berücksichtigt worden. Einer davon: »Das allgemeine Migrationsgeschehen hat in 2022 und 2023 massiv zugenommen und die Brandenburger Kommunen an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten gebracht.« Ausschlaggebend sei aber die neueste Maßgabe des Bundesinnenministeriums. Demnach sollten die Ausländerbehörden ab 2023 im Einzelfall nachweisen, dass die betroffenen Personen nicht nur vor dem Bürgerkrieg geflüchtet sind, sondern sich auch aktuell in Not und Bedrängnis befinden. Die Verwandten von in Deutschland lebenden Syrern seien jedoch meist nicht so hilfebedürftig. Zu überprüfen, wie schlecht es den Angehörigen tatsächlich gehe, sei für die Ausländerbehörden »schwierig bis unmöglich«, erklärt Burmeister. »Vor dem Hintergrund der Überlastungssituation der kommunalen Ausländerbehörden ist das Aufnahmeprogramm unter diesen Voraussetzungen daher nicht mehr umsetzbar.«
»Wir stehen regelmäßig in Kontakt mit syrischen Geflüchteten, die in Brandenburg leben und sich nach jahrelanger Trennung nichts sehnlicher wünschen, als ihre nächsten Angehörigen aus Syrien zu sich zu holen«, sagt Carla Regling vom hiesigen Flüchtlingsrat. Aufgrund der strengen Voraussetzungen sei es ohnehin sehr schwierig, über das Aufnahmeprogramm einzureisen. In zehn Jahren konnten Syrer so insgesamt nur 964 Verwandte nach Brandenburg holen. »Dass ihnen diese Möglichkeit nun vollständig genommen werden soll, wird für sehr viel Leid sorgen«, ahnt Regling. Es bleibe nur noch die Flucht über lebensgefährliche Routen.
Die Aussetzung des Programms zeige die Scheinheiligkeit der Debatte über die Notwendigkeit regulärer Fluchtwege, findet Tareq Alaows von der Organisation Pro Asyl. Hier werde einer der wenigen legalen Fluchtwege abgeschafft. Damit zeige die Landesregierung einmal mehr, dass es ihr nicht um Lösungen gehe, sondern »um Wahlkampf auf dem Rücken von kriegszerrütteten Familien«.
Die Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (Linke) spricht von einem »neuerlichen inhumanen Aussetzer eines freidrehenden Innenministers«. Sie fordert Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auf, »Innenminister Stübgen an dieser Stelle in seine Schranken zu weisen« und für die Fortführung des Landesaufnahmeprogramms zu sorgen.
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