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Brandenburgs Linke verstößt Karl-Liebknecht-Kreis
Beschlussvorlage wird mit dem Engagement für ein Konkurrenzprojekt begründet
Brandenburgs Linke will ihrem Karl-Liebknecht-Kreis (KLK) den Status einer Landesarbeitsgemeinschaft aberkennen. Die Folge wäre, dass der KLK vom Landesverband keine finanziellen Mittel erhält und keine Delegierten zu Landesparteitagen entsenden darf. Dazu gibt es eine Beschlussvorlage für den Landesausschuss der Partei am 16. Dezember, eingereicht vom Landesvorstand am 12. Dezember. Der Text, der dem »nd« vorliegt, lautet folgendermaßen: »Der Landesausschuss beschließt gemäß Paragraf 7, Absatz 8 der Landessatzung die Auflösung des Karl-Liebknecht-Kreises als innerparteilichen Zusammenschluss des Landesverbandes.«
Das heißt nicht, dass der KLK nicht mehr existieren dürfe. Die Mitglieder könnten sich weiter treffen und betätigen. Das liege außerhalb des Wirkungskreises der Partei, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage. Es wäre nur keine Landesarbeitsgemeinschaft mehr.
Der Brandenburger Liebknecht-Kreis wurde am 3. Oktober 2022 in Erkner gegründet und ließ sich als Landesarbeitsgemeinschaft der Linken anerkennen. Erklärtes Ziel war es zunächst, Genossen aufzufangen, die der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht zuneigen und drauf und dran sind, enttäuscht aus der Partei auszutreten. Eine Spaltung war aber nicht beabsichtigt. Beteuert hatten das etwa Niels-Olaf Lüders, Kreisvorsitzender in Märkisch-Oderland, und Heinz Hillebrand, Linksfraktionschef in Wildau. Was Hillebrand jetzt getan hätte, darüber lässt sich nur spekulieren. Er ist im April 2023 gestorben. Doch unter der Hand haben andere schon im Juli eingeräumt, dass der KLK sehr wohl als Startblock zur Gründung einer Wagenknecht-Partei gedacht sei. Nur offiziell gebe man dies nicht zu. Lüders selbst äußerte sich zwar im September noch anders. Doch Ende November trat er mit 24 weiteren Genossen aus der Linken aus. Man wolle sich in der Wagenknecht-Partei engagieren, die im Januar kommenden Jahres entstehen soll. Gleichzeitig wolle man im KLK bleiben.
Das liefert nun eine Begründung für den Auflösungsbeschluss. Nichtmitglieder dürften zwar in Landesarbeitsgemeinschaften der Partei mitwirken, vermerkt die Beschlussvorlage. »Voraussetzung dafür ist jedoch zumindest eine grundlegende Identifizierung mit Zielen und Inhalten der Linken – nicht deren Bekämpfung in einem konkurrierenden politischen Projekt.« Angekreidet wird dem KLK auch ein im Juni erfolgter Aufruf zu einem Beitragsstreik, der »bei Erfolg zu einer unmittelbaren Gefährdung der Handlungsfähigkeit der Partei geführt hätte«.
Liebknecht-Kreise gibt es ebenso in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Von den 86 Mitgliedern in Brandenburg waren 60 als Parteimitglieder im hiesigen Landesverband organisiert. Die Schwelle zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft liegt bei 25 Genossen, ist also bei 25 ausgetretenen Mitgliedern nicht unterschritten. Außerdem müsse eine AG nicht aufgelöst werden, wenn sie später unter die Marke von 25 rutscht, erläutert Linke-Landesgeschäftsführer Stefan Wollenberg. Die geplante Status-Aberkennung erklärt sich inhaltlich.
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