Frontex-Drohne fliegt wieder

Ursache für Absturz vor Kreta bleibt unbekannt

Die im August abgestürzte »Heron 1« bei einem Einsatz auf Kreta.
Die im August abgestürzte »Heron 1« bei einem Einsatz auf Kreta.

Beinahe vier Monate nach dem Absturz einer Drohne vor Kreta hat Frontex die unbemannte Überwachung in Griechenland wieder aufgenommen. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage des »nd«. Der erste Flug sollte demnach am Dienstagabend erfolgen.

Mit der aus Israel stammenden Drohne überwacht Frontex das Ionische Meer zwischen Kreta und Italien. Die Stationierung dieser »Heron 1« erfolgt auf dem Flughafen Tympaki im Süden von Kreta. Für Einsätze auch im zivilen Luftraum erhielt die Drohne eine Zulassung und Kennung des griechischen Militärs.

Den Rahmenvertrag über 50 Millionen Euro für Flüge, Wartungsarbeiten und Reparaturen mit der »Heron 1« übernimmt die in Bremen ansässige Verteidigungssparte von Airbus. Der Rüstungskonzern kümmert sich auch um die Beschaffung der Militärdrohne vom Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI). Es ist der zweite derartige Einsatz: Auch auf Malta stationiert Airbus seit zwei Jahren im Frontex-Auftrag eine militärische Spähdrohne von IAI.

Die nun auf Kreta wieder aufgenommenen Flüge erfolgen mit einem neuen Fluggerät, das bei Frontex intern als »Heron 2« bezeichnet wird. Die griechischen Behörden hätten versucht, das Wrack des abgestürzten Vorgängers zu bergen, dies sei aber nicht möglich gewesen. Das bestätigte der Frontex-Chef Hans Leijtens vergangene Woche in der Antwort auf eine Anfrage der linken EU-Abgeordneten Özlem Demirel.

Die EU-Grenzagentur habe laut Leijtens mit Airbus an einem »zuverlässigen Wiederherstellungsplan« für die Fortführung des Einsatzes auf Kreta gearbeitet. Die Frage zur Unfallursache beantwortet er nicht. »Nach der Mitteilung und den Berichten des Auftragnehmers ist das Flugzeug ins Meer gestürzt«, heißt es in der Antwort lapidar.

Auch die Europäische Luftfahrtagentur EASA, die für den Betrieb der Frontex-Drohne in Griechenland eine »technische Empfehlung« ausgesprochen hatte, will sich nicht zum Absturz äußern. Der Betrieb der »Heron 1« sei von der Regierung in Athen als »staatliche Operation« eingestuft worden, schreibt die in Köln ansässige Agentur auf eine Informationsfreiheitsanfrage des »nd«. Daher erfolgten die Operationen zwar im EU-Auftrag, unterlägen aber griechischen Vorschriften und nicht dem EU-Recht.

Auch ihre »technische Empfehlung« für die Lufttüchtigkeit der »Heron 1« an die griechischen Behörden will die EASA nicht herausgeben. Dies habe die Agentur nach »Konsultationen mit den Urhebern« der erbetenen Dokumente entschieden. Als Grund nennt die Behörde den »Schutz der geschäftlichen Interessen« sowie der »öffentlichen Sicherheit in einem Mitgliedstaat«. Die Weigerung, die Dokumente herauszugeben, gründet demnach auf einer Weisung des israelischen Herstellers oder von Airbus.

Aufgrund »ernster und anhaltender Anschuldigungen« gegen griechische Grenzbehörden hatte das Europäische Parlament vergangene Woche Frontex in einer Resolution aufgefordert, ihre Operationen in Griechenland einzuschränken. Der erneute Einsatz einer Überwachungsdrohne geht in eine andere Richtung.

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