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Ehevertrag: Nicht früh genug an später denken
Was sollten Paare im Ehevertrag überhaupt festlegen? Welche Regelungen gelten auch ohne Vertrag?
Den Bund fürs Leben schließen und dabei schon an Scheidung denken? Ein Blick zurück gibt Auskunft: Im Jahr 2022 lag die Scheidungsrate in Deutschland bei 35,15 Prozent. Das verdeutlicht: Es kann für Paare durchaus sinnvoll sein, die Folgen im Scheidungs- oder Todesfall mit einem Ehevertrag individuell festzulegen.
Vermögensaufteilung und Gütertrennung exakt regeln
Heiratswillige müssen einen Vertrag nicht vor der Ehe abschließen – das ist auch nach der Hochzeit noch möglich. Was Eheleute regeln möchten, können sie dabei frei wählen. Häufige Inhalte sind zum Beispiel die Vermögensaufteilung, die Änderung von Zugewinngemeinschaft in Gütertrennung oder Regelungen zum Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Ein Ehevertrag ist vor allem Paaren zu empfehlen, bei denen ein Partner selbstständig ist oder ein Unternehmen beziehungsweise eine Praxis besitzt. Denn eine Wertsteigerung der eigenen Firma wird bei einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Muss dann ein Partner den anderen auszahlen, kann das die Existenz des Betriebes gefährden.
Vom Notar beurkunden oder vom Anwalt beraten lassen
Haben sich Paare entschieden, was sie alles in ihrem Ehevertrag regeln möchten, so reicht es nicht aus, die einzelnen Punkte aufzuschreiben und das Dokument zu signieren. Um ganz sicherzugehen, dass der Vertrag gültig ist, muss nach § 1410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Notar diesen beurkunden. Ist der Vertrag sittenwidrig, kann er ebenfalls unwirksam sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Partner den anderen über wirtschaftliche Verhältnisse getäuscht oder zur Unterzeichnung genötigt hat.
Meist erstellt der Notar den individuellen Ehevertrag den Wünschen des Paares entsprechend. Vor Unterzeichnung sollte dieser nochmals genau geprüft werden. Wichtig zu wissen: Ein Ehevertrag ist nicht endgültig. Sollte sich beispielsweise die familiäre Situation ändern, lässt er sich jederzeit problemlos anpassen. Gibt es komplizierte rechtliche Fragen zu klären, kann es zudem sinnvoll sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Was ohne Ehevertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt
Haben Paare keinen Ehevertrag geschlossen, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Laut § 1363 Abs. 1 leben verheiratete Paare nach der Eheschließung in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was Verheiratete vor der Ehe besessen haben, bleibt auch weiterhin ihr alleiniges Eigentum. Der Vermögenszuwachs, der während der Ehe hinzukommt, wird dann bei Scheidung zwischen beiden Partnern gleichermaßen aufgeteilt. Wer beispielsweise vor der Eheschließung bereits eine Immobilie besessen hat, bleibt auch danach weiterhin Eigentümer. Sollte allerdings der Wert der Immobilie während der Ehe steigern, wird die Differenz bei Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.
Nach mindestens drei Ehejahren werden Vorsorgeanrechte geteilt
Auch Versorgungsanrechte wie Rentenansprüche werden ohne entsprechende Regelung im Ehevertrag bei einer Scheidung geteilt, sofern das Paar mindestens drei Jahre verheiratet war. Ziel ist es, dass beide Partner die gleichen Versorgungsanrechte erhalten. Vor allem Frauen, die beispielsweise aufgrund der Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben, profitieren von der Regelung. Neben der gesetzlichen Rente betrifft das auch Anwartschaften aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen oder eine Betriebsrente – immer vorausgesetzt, dass eine lebenslange Rente und nicht die Option Kapitalzahlung gewählt wird.
Lassen sich Paare vor Renteneintritt scheiden, umfasst der Vorsorgeausgleich nicht den Geldwert, sondern erworbene Rentenpunkte sowie Rentenanwartschaftszeiten. In einem Ehevertrag können Paare diesen Ausgleich ausschließen oder anderweitige Vorsorgeregelungen treffen. Vor allem Frauen ist zu raten, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen festzulegen, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.
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