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Ampel immer noch ohne Plan gegen Diskriminierung
Bisher gibt es keinen Zeitplan für die Reform des Gleichbehandlungsgesetzes. Das war eigentlich schon für 2023 geplant
Die Bundesregierung hat immer noch keinen Plan für die Umsetzung der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die eigentlich schon für 2023 vorgesehen war. Das geht aus der Antwort auf eine Regierungsanfrage der Linke-Abgeordneten Clara Bünger hervor, die dem »nd« exklusiv vorliegt. Darin heißt es: »Einen konkreten Zeitplan für eine etwaige Reform gibt es bislang nicht, inhaltliche Festlegungen wurden noch nicht getroffen.«
Das AGG ist das zentrale Regelungswerk zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, die seit dem Jahr 2000 erlassen wurden. Das Gesetz enthält unter anderem Rechte und Pflichten für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer*innen, die den Schutz vor Diskriminierung, etwa aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, oder der Religon gewährleisten sollen. Es gilt auch in Alltagsgeschäften, beispielsweise beim Abschluss einer Versicherung oder der Wohnungssuche.
Seit vielen Jahren bemängeln Beratungsstellen, dass Betroffene von Diskriminierung ihre Rechte nicht ausreichend geltend machen können. Erst im Sommer 2023 forderte ein Bündnis aus 100 Beratungsstellen eine umfassende Reform des Gesetztes. Genau diese wollte die Ampelregierung eigentlich schon 2023 umsetzen.
»Offenbar erkennt die Regierung nicht die Dringlichkeit der längst überfälligen AGG-Reform, obwohl sie in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich versprochen hat, das Gesetz umfassend zu verbessern«, kritisierte Clara Bünger am Dienstag gegenüber »nd«. Angesichts der stärker werdenden Diskriminierung von Minderheiten und des zunehmenden Rassismus habe die Politikerin erwartet, dass dieses Thema nicht auf die lange Bank geschoben werde.
»Statt viel zu vielen Menschen, die aufgrund bestimmter Merkmale und Zuschreibungen tagtäglich Diskriminierungen erleben müssen, durch notwendige Maßnahmen umfassend Schutz zu bieten, beteiligen sich auch Teile der Regierung an der aufgeheizten Stimmung gegen Minderheiten durch diskriminierende Äußerungen über bestimmte Menschengruppen,« so Bünger. Dabei habe gerade ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat die Pflicht, der Menschenfeindlichkeit Einhalt zu gebieten.
»Gute Reformvorschläge hat Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, bereits im Sommer 2023 der Regierung konkret in einem Grundlagenpapier vorgelegt«, erklärte Bünger weiter. Diese solle die Regierung in die geplante Gesetzesänderung einbringen und zügig umsetzen.
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