Antrag auf Geldentzug: Kein gutes Mittel gegen die AfD

Jana Frielinghaus warnt vor übereilten Schlüssen aus dem Karlsruher Urteil zur NPD

Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die NPD und ihre Nachfolgeorganisation eine gute Vorlage für ein »kleines Verbotsverfahren« gegen die AfD. Allein: Auch die Bearbeitung eines Antrags auf Entzug der Parteienfinanzierung dauert Jahre, wie die Entscheidung zur NPD belegt.

Zudem würde die Gefahr eines weiteren Erstarkens der AfD im Europa- und Landtagswahlkampf in diesem und bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr dadurch keineswegs gebannt – im Gegenteil. Die Unterstützung für die Partei, die in Umfragen flächendeckend auf 20 Prozent Zustimmung und mehr kommt, würde damit nur weiter zunehmen. Denn sie könnte sich umso besser als einzige wahre Opposition darstellen und den Mythos von der Interessenvertreterin der kleinen Leute pflegen, die genau deshalb von den »Altparteien« verfolgt wird.

Dazu kommt, dass die Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss kaum weniger anspruchsvoll sind als jene für ein Parteienverbot. Der einzige Vorteil gegenüber einem Verbotsantrag: Dafür muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Partei auch praktisch in der Lage wäre, Umsturzpläne umzusetzen. Und schließlich wäre die faschistoide AfD dank betuchter Anhängerschaft auch ohne staatliches Geld und Steuerprivileg voll arbeitsfähig.

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