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Wirtschaft: Mehr Regeln sind nötig

Martin Ling über das Recht auf Reparatur

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist ein kleiner Schritt aus der Wegwerfgesellschaft: Nach zähen Verhandlungen über mehr als zehn Jahre soll auf EU-Ebene das sogenannte Recht auf Reparatur für Verbraucher*innen eingeführt werden. Bald soll etwas verbindlich werden, was selbstverständlich sein sollte: Hersteller von Elektrogeräten und Handys sollen verpflichtet werden, ihre Geräte zu reparieren. Das soll den Verbrauchern und der Umwelt nützen. Das finale Übereinkommen gilt in Brüssel als Formsache.

35 Millionen Tonnen Müll produzieren die europäischen Verbraucher*innen im Jahr, weil Produkte nicht repariert werden, hieß es bei den Verhandlungen im EU-Parlament. Wenn durch die Regelung der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller frei gemacht wird, wie es vorgesehen ist, könnte dieser Müllberg in der Tat schrumpfen. Das wäre begrüßenswert.

Die Neuregelung zeigt einmal mehr, dass private Unternehmen durch Regeln zu sozialen und ökologischen Standards bewegt werden müssen. Freiwillige Selbstverpflichtungen funktionieren bestenfalls in Ausnahmefällen. Eine einzelne Regulierung mit vielen Ausnahmen kann freilich nur der Einstieg sein. Das Prinzip Cradle to Cradle, von der Wiege bis zur Bahre, ist ein seit Ende der 90er Jahre bekannter Ansatz für eine durchgängige, konsequente Kreislaufwirtschaft. Unternehmen würden damit verpflichtet, ihre Produkte am Ende des Lebenszyklus zurückzunehmen. Der Sozialisierung der Umweltkosten würde damit ein Riegel vorgeschoben. Das Recht auf Reparatur allein ist unzureichend.

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