• Ratgeber
  • Tipps zur Einkommensteuerklärung

Was kann man alles von der Steuer absetzen?

Die Mühe die Steuererklärung abzugeben kann sich lohnen.

  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe und Steuerberaterkammer Berlin
  • Lesedauer: 7 Min.
Die Steuer-Rückerstattung kann im Schnitt von bis zu 1095 Euro betragen.
Die Steuer-Rückerstattung kann im Schnitt von bis zu 1095 Euro betragen.

Laut Statistischem Bundesamt erhält man im Schnitt 1095 Euro zurück. Im Jahr 2024 muss man seine Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 bis spätestens 2. September abgegeben haben. Allerdings sollte man nicht gleich im Januar damit loszulegen, sondern bis Anfang März warten. Denn Arbeitgeber und Versicherungen haben jedes Jahr bis Ende Februar Zeit, ihre Unterlagen von 2023 beim Finanzamt einzureichen. Es ist also zwekmäßiger abzuwarten, bis alle Daten gemeldet sind. Nachfolgend einige Steuertipps von Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) und Steuerberaterkammer Berlin.

1. Tipp Bewerbungskosten: Ausgaben für Bewerbungen gelten nach dem Einkommensteuergesetz als sogenannte Werbungskosten. Darunter fallen alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen beruflichen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen wie beispielsweise Ausgaben für Bewerbungsfotos, die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, Lektüre zur Gesprächsvorbereitung sowie Briefumschläge oder Briefmarken. Nicht abzugsfähig sind Kosten, die die einladende Firma übernimmt.
Die Bewerbungskosten wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn sie die seit 1. Januar 2023 auf 1230 Euro erhöhte Werbungskostenpauschale überschreiten. Für Arbeitslose oder Studenten gilt diese Pauschale nicht. Die einzelnen Belege der Bewerbungskosten sind aufzubewahren und auf Nachfrage dem Finanzamt vorzulegen. Sind die Einzelbelege nicht vorhanden, können pauschal für jede postalische Bewerbung mit Mappe 8,50 Euro und für jede Bewerbung ohne Mappe 2,50 Euro (E-Mail-Bewerbungen) abgesetzt werden. Manche Finanzämter erkennen pauschal 10 bis 15 Euro pro Post-Bewerbung an. Wichtig ist, E-Mails bzw. Kopien der Bewerbungsschreiben sowie die Antworten der Unternehmen sind aufzubewahren. Möglich ist auch, dass Bewerbungskosten ohne Belegvorlage geschätzt werden können wenn nachvollziehbare Schätzungsgrundlagen wie Anzeigen, Schriftverkehr mit den Firmen etc. vorliegen.

2. Tipp Fort- und Weiterbildungskosten: Wer sich fort- oder weiterbilden möchte, kann die Ausgaben dafür steuerlich absetzen. Das kann sich lohnen, weil Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten ins Geld gehen. Damit die Weiterbildung steuerlich anerkannt wird, muss eine Bedingung erfüllt sein: Die Fort- und Weiterbildung dient dem Ziel, die »berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen«, wie es im § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) heißt. Dann sind die Ausgaben als Werbungskosten ohne Höchstgrenze absetzen.

3. Tipp Kinderbetreuung: Über die Steuererklärung ist es Eltern möglich, die Ausgaben für Kinder wie Musikschule oder Klassenfahrt steuerlich abzusetzen. Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind geltend machen, und zwar für die Kita, den Hort oder die Tagesmutter. Aber Eltern müssen eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorlegen und diese per Überweisung beglichen haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

4. Tipp Fahrtkosten: Der Fiskus schaut bei Fahrtkosten besonders genau hin. Denn mit dem Routenplaner lässt sich die angegebene Strecke genau überprüfen. Das gilt auch bei der Angabe der Anzahl der Arbeitstage. Berufspendler können die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz pauschal mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Dabei ist es unerheblich, ob die Strecke mit dem eigenen Auto, als Beifahrer, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurde. Auch muss nicht die kürzeste Strecke angegeben werden, wenn es eine längere, aber zeitsparende Strecke gibt.
Während Autofahrer die Entfernungskosten unbegrenzt geltend machen können, dürfen Mitfahrer nur maximal 4500 Euro pro Jahr über die Steuererklärung absetzen. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden in der angefallenen Höhe anerkannt, wenn diese belegt werden können. Muss das Auto in die Reparatur, sind für diesen Zeitraum auch die Taxikosten absetzbar.

5. Tipp Dienstwagen: Der Dienstwagen wird in vielen Fällen nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Fahrten sowie die Fahrt zur Arbeit genutzt. Wer zum Beispiel Benzin, Kfz-Steuer oder Wagenpflege für seinen Dienstwagen aus eigener Tasche bezahlt, kann die Kosten in der Steuererklärung angeben. Sie werden vom geldwerten Vorteil abgezogen. Waren die Kosten des Arbeitnehmers höher als der geldwerte Vorteil, bleibt der Restbetrag ohne Folgen für die Steuer. Voraussetzung für den Abzug ist: Der Arbeitnehmer nutzt den Dienstwagen auch privat und versteuert den Vorteil pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung. Die Tankquittungen sind mit der Steuererklärung einzureichen.

6. Tipp Unfallkosten: Wer beruflich mit dem Auto unterwegs ist und einen Unfall erlitten hat, kann die Kosten für Reparatur, Schadenersatzzahlungen an den Unfallgegner, Abschleppkosten oder die Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkaskoversicherungen als Werbungskosten absetzen. Als beruflich bedingte Fahrt gilt nicht nur der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern etwa auch eine Fahrt zum Kauf von Arbeitsmitteln, zum Vorstellungsgespräch oder zur Fortbildung.

7. Tipp Umzugskosten: Liegen berufliche Gründe für einen Umzug vor, können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt für einen Umzug in eine andere Stadt, um einen Job anzutreten oder auch, wenn sich durch den Umzug die Fahrt zur Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Die Kosten für das Umzugsunternehmen sowie die Aufwendungen für eine Wohnungsbesichtigung müssen durch Rechnungen belegt werden.

9. Tipp Pflegekosten: Im fortgeschrittenen Alter geht vieles im Haushalt nicht mehr so leicht von der Hand. Manche Senioren brauchen auch jemanden, der ihnen beim Einkaufen, Kochen oder bei der täglichen Körperpflege hilft. Viele dieser Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden. Das hängt aber davon ab, ob der Steuerzahler als Pflegebedürftiger anerkannt ist oder ohne Pflegegrad lediglich Hilfe im Alltag benötigt. Wer nicht als pflegebedürftig eingestuft ist und Unterstützung braucht, kann bis zu 20 Prozent der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben.

9. Tipp Prozesskosten: Lange wurden Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass das nicht mehr möglich ist. Mit einer Ausnahme: Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das grundsätzliche Abzugsverbot für Prozesskosten nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine notwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Prozesskosten für ein Scheidungsverfahren zählen nicht dazu.

10. Tipp Abschiedsfeier: Wer sich beim Arbeitgeberwechsel von seinen Kollegen mit einer kleinen Feier verabschieden möchte, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Auch für andere persönliche Anlässe wie beispielsweise Dienstjubiläen, Geburtstage oder Beförderungen können diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als beruflich veranlasst gilt die Bewirtung in jedem Fall, wenn der Arbeitnehmer die Veranstaltung organisiert, sie in den Firmenräumen während der Arbeitszeit stattfindet und nur Arbeitskollegen eingeladen sind.

11. Tipp Fachliteratur: In diesem Fall liegt oftmals viel Unkenntnis vor. Aber Fachbücher und Fachzeitschriften, die für die Ausübung des Jobs unbedingt benötigt werden (wie Chcmiebücher bei Chemielehrern), mindern ebenfalls die Steuerlast. Dafür muss eine Quittung vorliegen, auf der neben dem Namen des Autors auch der Titel und der Verlag angegeben sind. Nicht absetzbar sind hingegen Tageszeitungen oder Magazine wie »Der Spiegel« oder »Capital«. Wer arbeitslos ist und sich mit Fachliteratur beruflich weiterbildet, kann diese Ausgaben als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich geltend machen.

12. Tipp Kontoführungsgebühren: Die Kosten für ein Konto, auf das Gehalt überwiesen wird oder von dem Ausgaben für Fachliteratur oder Arbeitsmittel bestritten werden, gelten als Werbungskosten. Das Finanzamt erkennt bei Arbeitnehmern in der Regel 16 Euro an, ohne dass ein spezieller Nachweis notwendig ist.

13. Tipp Beerdigung: Als außergewöhnliche Belastung gelten auch die Kosten für ein Begräbnis, sofern sie den Wert des Erbes übersteigen. Dazu zählen neben der Beerdigung selbst auch die Ausgaben für Grabstein, Grabstätte oder Blumenschmuck. Nicht absetzbar sind hingegen die Bewirtungskosten der Trauergäste, Reisekosten zur Beerdigung sowie die Ausgaben für die Trauerkleidung.

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