Teil-Legalisierung - Verfolgung aus Gewohnheit

Die Cannabis-Freigabe bietet Einsparpotenziale

Die Cannabis-Freigabe, die ab kommenden Montag in Kraft tritt, soll die Polizei vor »erhebliche Probleme« stellen. Das zumindest sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Mittwoch der dpa. »Aber es ist doch ein erheblicher Aufwand für die Polizei und die Strafverfolgung und Verkehrssicherheit.« Begründet sein soll dieser Mehraufwand mit der Kontrolle der Abstandsregeln von Schulen, Kitas und Spielplätzen.

Noch nicht vollstreckte Strafen wegen Cannabis-Delikten, die in Zukunft nicht mehr strafbar sind, müssen erlassen werden. Schon vor einer Woche hatte Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) deshalb in dasselbe Horn wie Spranger geblasen: Die Überprüfung der Verfahren werde die Justiz lahmlegen, so Badenberg im Interview dem ARD-Politikmagazin »Kontraste«. Wo kommen wir auch hin wenn die Justiz nicht bestraft, sondern Bestrafungen aufhebt?

Die Verfolgung von Kiffer*innen scheint der Polizei und Justiz ein lieb gewordenes Beschäftigungsfeld zu sein, von dem man sich nicht ohne Weiteres trennen möchte. Vielleicht sind solche Beschwerden aus dem Sicherheits- und Justizapparat aber auch Gewohnheit, ein einstudierter Reflex, den man nicht allzu ernst nehmen sollte.

Wenn nicht jede*r mit einem Joint in der Hand fürchten muss, von der Polizei kontrolliert zu werden, wird das garantiert zu weniger Aufwand führen. Sowohl bei den dann nicht mehr kontrollierenden Polizist*innen als auch bei den Staatsanwaltschaften. Vielleicht ein Anlass darüber nachzudenken, auch dort ein paar Stellen zu sparen, statt gewohnheitsmäßig im sozialen Bereich.

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