Paragraf 218: Legal, illegal, nicht egal

Die Bundesregierung sollte den Vorschlag einer Expert*innenkommission, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, dringend annehmen

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 2 Min.

Feminist*innen fordern seit Jahrzehnten, was nun eine Expert*innenkommission der Bundesregierung rät: Der Paragraf 218 Strafgesetzbuch gehört abgeschafft – oder zumindest so reformiert, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind. Die Kommission empfiehlt, Abbrüche mindestens bis einschließlich der zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Erst sobald ein Fötus eigenständig leben könnte, sollte der Staat den Abbruch verbieten.

Aktuell sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen rechtswidrig. Wer trotzdem eine ungewollte Schwangerschaft beenden will, muss sich beraten lassen und eine Bedenkfrist von drei Tagen abwarten – das alles vor Ablauf der zwölften Woche. Das Gesetz basiert auf der paternalistischen Annahme, dass Schwangere sich ohne die Zwangsberatung durch Vater Staat spontan einer schmerzhaften Prozedur unterziehen würden, nur um es danach zu bereuen. Selbst wenn: Auch Entscheidungen, die sich später falsch anfühlen, gehören zur Selbstbestimmung dazu. Zudem geht die Kriminalisierung mit einer moralischen Abwertung und Stigmatisierung von Schwangeren einher, die kein Kind wollen.

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Die kurze Frist, die erzwungene Bedenkzeit, die Angst vor einer unangenehmen Beratung und eine immer schlechter werdende medizinische Versorgung – die aktuelle Strafbarkeit und ihre Begleiterscheinungen erschweren ganz konkret den Weg zum Abbruch. Dazu birgt der Paragraf 218 das Risiko, von einer antifeministischen Regierung noch repressiver ausgelegt zu werden. Um das zu verhindern, sollte die Ampel der Empfehlung der Kommission folgen und Paragraf 218 endlich abschaffen.

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