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Berliner Linke: Abgeordnete auf Abruf?
Über eine Zeitgrenze für linke Abgeordnetenmandate
Der Parteitag der Berliner Linken hat den Antrag am Samstag weder beschlossen noch abgelehnt, sondern in den Landesvorstand überwiesen. Der Vorstand soll sich nun mit dem Vorschlag befassen: Kandidaten, die schon zwei Legislaturperioden im Bundestag oder im Berliner Abgeordnetenhaus gesessen haben, sollen dann künftig nur noch mit einer Drei-Viertel-Mehrheit auf Landeslisten für weitere Wahlperiode gesetzt werden dürfen.
Im Landesverband Brandenburg hat der Kreisverband Potsdam-Mittelmark dieses Jahr die Begrenzung von Mandatszeiten vorgeschlagen, im Landesverband Berlin ist es jetzt der Bezirksverband Neukölln. Die Argumente dafür sind nachvollziehbar: Wahlniederlagen hätten deutlich gemacht, dass es kein Weiter-so geben dürfe und die Partei Erneuerung ausstrahlen müsse. Langjährige Mandate leisteten dem Verkrusten Vorschub. Mit personeller Erneuerung könne die Partei neue Perspektiven gewinnen.
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Es gibt aber auch gute Gründe gegen den Vorschlag. Man bedenke, wie wichtig in der Bevölkerung bekannte Gesichter für erfolgreiche Wahlkämpfe sind. Man vergesse nicht, dass nur der Sieg der sehr erfahrenen Politiker Gregor Gysi und Gesine Lötzsch in ihren Berliner Wahlkreisen und der von Sören Pellmann in Leipzig die Linke 2021 im Bundestag gehalten hat, da ihre Partei weniger als fünf Prozent der Stimmen erhielt.
Auch wenn in dem Antrag nicht von Direktkandidaten, sondern nur von Landeslisten die Rede ist, auch wenn die Wahlrechtsreform die Drei-Mandate-Regel eventuell ohnehin kippt – es ist angeraten, sich ganz genau zu überlegen, was für und was gegen eine Mandatszeitbegrenzung spricht.
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