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Kommt ein Verbot bestimmter Angebote?
Kritik an den Selbstzahlerangeboten
»Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen«, so Schwartze. Sie sollten verboten werden. Konkret nannte er die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter.
Diese Untersuchung sei eine der am meisten verkauften Leistungen. Sie gehöre aber zu den Angeboten, die schadeten, weil es häufig falsch-positive Befunde gebe und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe folgten. »Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt«, so Schwartze weiter. Schwartze bezog sich auf sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel). Dies sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und selbst bezahlt werden müssen.
»Die Betroffenen scheitern meist daran zu beweisen, dass der Schaden allein durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde«, so Schwartze. Dieser Vollbeweis sei in der Praxis extrem schwer. Er setze sich deshalb dafür ein, dass künftig die überwiegende Wahrscheinlichkeit als Beweis ausreiche. Das gelte längst in Ländern mit vergleichbaren Rechtssystemen wie Österreich oder der Schweiz.
Nach Angaben von Schwartze bereitet die Ampel-Koalition rechtliche und finanzielle Erleichterungen für die Opfer von Behandlungsfehlern vor. Die Gespräche mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über eine Reform des Patientenrechtegesetzes seien auf einem guten Weg. Auch an dem im Koalitionsvertrag zugesagten Härtefallfonds werde gearbeitet. Der Härtefallfonds solle nicht das Haftungsrecht ersetzen, sondern dann eintreten, wenn Menschen nach einer Behandlung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten hätten und deshalb finanziell in Schwierigkeiten geraten seien. Werde gerichtlich festgestellt, dass es wirklich einen Behandlungsfehler gegeben habe, müsse der Verursacher das Geld an den Fonds zurückzahlen. War es jedoch eine schicksalhafte Entwicklung, dann soll die Allgemeinheit dafür aufkommen, nicht die Betroffenen selbst.
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