Neuregelung für THC-Konsum am Steuer

Bundesregierung will Cannabis-Grenzwert erhöhen und Mischkonsum bestrafen

  • Sascha Meyer, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit zwei Monaten ist Kiffen in Deutschland für Volljährige legal. Dieser Tage soll der Bundestag nun schon erste Änderungen an dem Gesetz beschließen: Nämlich strengere Regeln für Cannabis-Anbauvereine, die zum 1. Juli an den Start gehen können. Im Parlament besiegeln will die Ampel-Koalition daneben auch einen Grenzwert samt Bußgeldern für Cannabis am Steuer. Zu beiden Vorhaben melden Experten jetzt Kritik und Änderungsvorschläge an.

Der Bundestag befasste sich an diesem Montag in zwei Ausschussanhörungen mit den Plänen, die voraussichtlich am Donnerstag verabschiedet werden sollen. Zum einen geht es um Nachbesserungen, die der Bund den Ländern zugesagt hat. Damit bei Anbauvereinen keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem »baulichen Verbund« oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Verboten werden soll, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen, um den »nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter« zu sichern.

Engpass bei legalem Cannabis?

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Bei Befürwortern und künftigen Akteuren treffen die Pläne auf Kritik. Die Maßgaben bildeten eine Gefahr, »im Sinne der Gesundheits- und Jugendprävention sowie der Konkurrenzfähigkeit gegen den Schwarzmarkt effektiv zu handeln«, erklärte der Bundesverband der Cannabis Anbauvereinigungen in einer Stellungnahme für die Anhörung. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft warnte, mit den zusätzlichen Hürden wäre es schwerer, eine Produktion aufzubauen. Dadurch käme es weiter zu Engpässen im Zugang zu legalem Cannabis. Ein Profiteur wäre der Schwarzmarkt.

Grenzwert für Autofahrer

In einer zweiten Ausschussanhörung geht es um das Straßenverkehrsrecht. Bisher gilt für Cannabis am Steuer die strikte Linie, dass schon beim Nachweis des Wirkstoffes THC Geldbußen oder Punkte drohen. In der Rechtsprechung hat sich ein niedriger Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blut etabliert.

Nun will die Koalition wie bei der 0,5-Promille-Marke für Alkohol per Gesetz einen Grenzwert festlegen, an dem die Toleranz endet: Wer mit 3,5 Nanogramm oder mehr unterwegs ist, riskiert demnach in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Um riskanten »Mischkonsum« strenger zu ahnden, soll bei Cannabiskonsum ein Alkoholverbot kommen – und ein höheres Bußgeld von 1000 Euro. Außerdem soll in der Probezeit nach dem Führerscheinerwerb und für unter 21-Jährige wie bei Alkohol ein Cannabisverbot gelten. Sanktion: in der Regel ein Punkt und 250 Euro.

»Null Toleranz« für Cannabis plus Alkohol

Der Autofahrerclub ADAC hält den Grenzwert in der Höhe für plausibel. »Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden«, heißt es in der Stellungnahme. Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Nach dem Stand der Wissenschaft könnten wegen einer fehlenden Dosis-Wirkungs-Beziehung keine mit Alkohol vergleichbaren Grenzwerte festgelegt werden. »Es besteht nicht die Möglichkeit, sich an einen Grenzwert ›heranzukiffen‹.« Daher gelte unmissverständlich: »Wer fährt, kifft nicht!«

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mahnt Änderungen in puncto Mischkonsum an. Denn der Entwurf ermöglichte es, weiter bis zu 0,5 Promille Alkohol und bis zu 3,5 Nanogramm THC im Blut zu haben. Sobald Alkohol getrunken werde, müsse aber eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabis gelten – und umgekehrt: »Wir brauchen im Straßenverkehr ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und ein Cannabisverbot für Alkoholkonsumenten«, sagte Vize-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Die Kombination von Alkohol und Cannabis sei unberechenbar. Die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der geplante Grenzwert sei ein Schritt in die falsche Richtung. Der aktuelle Grenzwert von einem Nanogramm sei maßvoll und hoch valide. »Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen.«

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