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Kritik an »Ausländerkriminalität«

Innenministerium soll umstrittenen Begriff nicht verwenden

Bestimmte Straftaten können nur von Nichttdeutschen begangen werden, dazu gehört die »unerlaubte Einreise«. Wenn diese ohne Fahrschein fahren, kann das auch sozio-ökonomische Gründe haben.
Bestimmte Straftaten können nur von Nichttdeutschen begangen werden, dazu gehört die »unerlaubte Einreise«. Wenn diese ohne Fahrschein fahren, kann das auch sozio-ökonomische Gründe haben.

Im April hat das Bundeskriminalamt die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 vorgestellt, anwesend waren dabei auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz und Innenminister von Brandenburg, Michael Stübgen (CDU). Ein zentrales Thema, über das vorab schon verschiedene Medien berichtet hatten, war die vermeintliche weitere Zunahme der Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger.

Faeser sprach dazu bei der Vorstellung der PKS von »Ausländerkriminalität«, das Ministerium benutzt diesen Begriff auch auf seiner Webseite. Kritik daran kommt von Wissenschaftlern und Kriminologen: Der Begriff impliziere, dass sich kriminelles Verhalten mit der Staatsangehörigkeit erklären ließe. Wichtiger seien stattdessen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Einkommen, Bildung oder eigene Gewalterfahrungen – die sich für Zuwanderer oder Geflüchtete je nach Herkunftsland und Schutzstatus sehr unterschiedlich darstellen. Trotzdem werden in der PKS zwar deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige getrennt erfasst, nicht aber sozio-ökonomische Unterschiede.

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Kritik daran kommt von der Linke-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger, die zu dem Thema eine Kleine Anfrage eingereicht hat. In der Antwort bestätigt das Innenministerium einzelne Argumente der Fragestellerin: So falle der relative Anstieg bei der Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger »merklich geringer« aus, wenn die Zahlen ins Verhältnis gesetzt würden. »Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Delikte (zum Beispiel Körperverletzung) aufgrund der besonderen Bedingungen in Geflüchtetenunterkünften (zum Beispiel beengter Raum) wahrscheinlicher auftreten«, heißt es zum Beispiel in der Antwort.

Daraus geht auch hervor, dass Nichtdeutsche bei dem Vorwurf der »Beförderungserschleichung« insgesamt 59 Prozent aller Tatverdächtigen ausmachen, was vermutlich mit der Armutsgefährdung zu erklären ist: Diese Quote habe bei Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Vergleich zu Deutschen im Jahr 2023 fast drei Mal höher gelegen, bestätigt die Bundesregierung.

Trotzdem will das Innenministerium am Begriff der »Ausländerkriminalität« festhalten. Dieser enthalte keine Wertung, so die Begründung. Auch die Kategorien »deutsch« und »nichtdeutsch« sollen in der PKS weiter verwendet werden, um dem »Informationsbedürfnis unter anderem der Öffentlichkeit und der Politik zeitnah Rechnung zu tragen«.

»So wird rassistischen Wahrnehmungen und Beurteilungen der Kriminalität in Deutschland fahrlässig Vorschub geleistet«, kritisiert die Fragestellerin Bünger, die auch fluchtpolitische Sprecherin der Linke-Gruppe ist. »Das ist brandgefährlich und führt zu einer Stärkung extrem rechter Positionen und Parteien.«

Bünger hatte bereits im April die Auslegung der PKS demontiert, wonach die Zahlen zu Kinderkriminalität ebenfalls ansteigen. In der PKS werden tausende Kinder unter sechs Jahren als »Straftäter« geführt. Die vorgeworfenen Taten betreffen jedoch zu 85 Prozent migrationsbezogene Delikte wie »unerlaubte Einreise« oder »unerlaubter Aufenthalt«. Auch bei Erwachsenen geht ein großer Teil der in der PKS gezählten Straftaten auf Verstöße gegen Asyl-, Aufenthalts- oder Freizügigkeitsgesetze zurück – Taten also, die von Deutschen gar nicht begangen werden können.

Zudem macht die Kriminalstatistik mitunter missverständliche Einordnungen: 2023 waren laut PKS 37 Prozent der Tatverdächtigen Nichtdeutsche, von denen jedoch viele ihren Wohnsitz im Ausland haben oder dieser unbekannt ist. Werden diese Personen abgezogen, sind es nur noch etwa 24 Prozent. Eine Verzerrung in der PKS ergibt sich auch, weil diese keine Angaben macht, ob die Personen für die Straftaten auch verurteilt werden. Denn es ist möglich, dass Nichtdeutsche in bestimmten Bereichen der Statistik überrepräsentiert sind, weil sie häufiger angezeigt werden.

»All das macht klar, dass ein Pauschalverdacht gegenüber Geflüchteten unbegründet ist«, kommentiert Bünger. Die Bundesregierung trage eine besondere Verantwortung, Entwicklungen in der Kriminalität so darzustellen, dass keine falschen Schlussfolgerungen gezogen werden.

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