Welches Verhalten ist ein Vorfall?

Matthias Monroy über den aktuellen Jahresbericht zu Antisemitismus von Rias

Ist eine politische Forderung, laut Rias und Verfassungsschutz aber antisemitismusverdächtig.
Ist eine politische Forderung, laut Rias und Verfassungsschutz aber antisemitismusverdächtig.

Das nicht-staatliche Vorfall-Monitoring von Antisemitismus ergänzt Polizeistatistiken, die nur strafbares Verhalten zählen. Beide sind (wie Verfassungsschutzberichte) mit Vorsicht zu genießen: Sowohl der Straftatenkatalog als auch die Definition von antisemitischem Verhalten sind politisch umkämpft.

Am Rias-Bericht fällt auf, dass 85 Prozent der Vorfälle »verletzendes Verhalten« betreffen, das besonders nach dem 7. Oktober beobachtet wird. Hierzu sollen Äußerungen wie »75 Jahre Apartheid«, »From the river to the sea, Palestine will be free« oder noch kürzer »Free Palestine« gehören, die Rias auf Basis zweier umstrittener Definitionen zusätzlich als »israelbezogenen Antisemitismus« einstuft. Und zwar immer dann, wenn in einem weiteren Kontext die Abschaffung Israels gemeint sei.

In vielen Fällen ist unbestreitbar, dass die Äußerungen antisemitisch sind, etwa wenn diese bei Shoah-Gedenken gerufen oder an Menschen gerichtet werden, die für Juden gehalten werden. Es handelt sich oft aber auch um Meinungen und Forderungen zum Gaza-Krieg, über deren Strafbarkeit sogar Gerichte unterschiedlich urteilen. Auch abzüglich offensichtlich politisch motivierter Einträge sind die von Rias beobachteten Vorfälle vermutlich schlimm genug. Um dies einschätzen zu können, sollte die staatlich geförderte Stelle ihre Datenbank zu den einzelnen Fällen von »verletzendem Verhalten« veröffentlichen.

Anmerkung: Die in unserem Ursprungskommentar verkürzte Darstellung der Kategorie »verletzendes Verhalten« in den Rias-Jahresberichten hat zu Kontroversen geführt. So weist Rias darauf hin, dass seine Meldestellen die Forderung »Free Palestine« nicht per se als antisemitischen Vorfall dokumentieren. Wir haben dies in unserem Artikel und diesem dazugehörigen Kommentar deshalb präzisiert.

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