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Mehr Befugnisse für Bezirke: Gesetzesänderung durchgedrückt
Nach kurzfristiger Ergänzung der Tagesordnung beschließt der Umweltausschuss die Änderung des Grünanlagengesetzes
Am Donnerstag wurde im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses mit den Stimmen der Regierungsfraktionen der Änderungsantrag für das Grünanlagengesetz mit Dringlichkeit beschlossen. Das umstrittene Gesetz kann somit bereits kommende Woche im Plenum verabschiedet werden.
Katalin Gennburg, umweltpolitische Sprecherin der Linken, kritisiert das Vorgehen des Senats. Erst am Abend zuvor wurde der Punkt von den Regierungsfraktionen auf die Tagesordnung gesetzt. Dies erschwere Protest gegen das Gesetz.
Ihr Parteikollege Ferat Koçak verweist auf die Relevanz des Themas – mehrere tausend Menschen kamen zuletzt zu einem Protest gegen den Zaun um den Görlitzer Park, bei dem auch die Rap-Gruppe K.I.Z spielte: »Die hätten möglicherweise auch Protest vor dem Abgeordnetenhaus organisiert.«
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Danny Freimark, umweltpolitischer Sprecher der CDU, kann in der kurzfristigen Ergänzung der Tagesordnung kein undemokratisches Verhalten erkennen: Da ein solcher Vorgang rechtlich möglich ist, sei er auch demokratisch. Er verweist zudem darauf, dass die öffentliche Debatte schon seit einem halben Jahr stattfinde.
In der Begründung des Änderungsantrags wird offen kommuniziert, dass das Gesetz unter anderem die Einzäunung des Görlitzer Parks rechtlich absichern soll. Gestört wird sich daran, dass Einschränkungen der Nutzung nach geltender Rechtssprechung nur aus »grünanlagenspezifischen« Gründen möglich sind. In Zukunft soll dies auch zum Schutz der Anlagenbesucher*innen »oder sonstiger öffentlicher Interessen« möglich sein.
Die Umweltsenatorin mache damit »aus dem Grünanlagengesetz ein Polizeigesetz«, kritisiert Gennburg. Der Schutz von Menschen und der öffentlichen Sicherheit falle unter das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), mit der Änderung könne aber auch der Bezirk Maßnahmen zur Abwehr von Straftaten durchführen, etwa das Schließen von Parks oder Alkoholverbote. Im Unterschied zum ASOG müsse hier aber keine Straftat vorliegen. Es gebe zudem keine objektiven Voraussetzungen für Verbote, so Gennburg, die Formulierung sei ungenau. Aufgrund der zu weitreichenden Befugnisse für die Exekutive bezeichnet die Abgeordnete die Gesetzesänderung als verfassungswidrig: »Ich hätte mir eine Anhörung mit Expert*innen gewünscht.«
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