Eine Frage transnationaler Kämpfe

Rede der ECCHR-Mitarbeiterin Annabell Brüggemann zur Bedeutung des Lieferkettengesetzes

  • Annabell Brüggemann, ECCHR
  • Lesedauer: 8 Min.
Mit Unterstützung des ECCHR klagten Hinterbliebene des Brands in einer pakistanischen Textilfabrik gegen den Textil-Discounter KiK.
Mit Unterstützung des ECCHR klagten Hinterbliebene des Brands in einer pakistanischen Textilfabrik gegen den Textil-Discounter KiK.

2012 starben beim Brand in einer pakistanischen Textilfabrik 258 Arbeiterinnen. Der Fall führte zu einer Klage gegen den deutschen Discounter KiK und war Auslöser der Debatten um das deutsche Lieferkettengesetz. Auf einer Konferenz im Juni 2024 in Karatschi / Pakistan diskutierte Annabell Brüggemann von der Menschenrechtsorganisation ECCHR mit pakistanischen Gewerkschafterinnen über den transnationalen Kampf für Arbeitsrechte. Wir dokumentieren Auszüge ihrer Rede.

Als juristische Menschenrechtsorganisation ECCHR versuchen wir Gesetzen für die effektive Umsetzung und Achtung der Menschenrechte weltweit auf die Sprünge zu helfen. Einer unserer wichtigsten Arbeitsbereiche ist (…) der Kampf für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen. In unserer globalisierten Wirtschaft arbeiten transnationale Unternehmen und Regierungen daran, Handelsschranken abzubauen, damit Waren, Daten und Geld mehr oder weniger ungehindert um die Welt fließen können.

Dieses System spuckt enorme Gewinne aus und liegt im Interesse von Unternehmen im Globalen Norden, wie etwa internationalen Markenproduzenten in Deutschland oder Europa, aber auch im Interesse von Eliten im Globalen Süden, wie den regionalen und lokalen Arbeitgebern in Textilproduktionsländern wie Pakistan.

Am unteren Ende der Lieferkette hingegen arbeiten Millionen von Arbeiter*innen, wie hier in Pakistan, noch immer unter unmenschlichen Bedingungen und ohne einen existenzsichernden Lohn. Und als wenn das noch nicht reichen würde, verschärfen die internationalen Marken durch ihre Preis- und Terminvorgaben zusätzlich die Arbeitsbedingungen. Als ECCHR versuchen wir daher, mit rechtlichen Mitteln dafür zu sorgen, dass transnationale Auftragnehmer, Einkäufer und Einzelhändler für die Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen zur Verantwortung gezogen werden. Dafür klagen wir nicht nur, sondern wir arbeiten mit lokalen Partnern, wie hier in Pakistan, eng und solidarisch zusammen.

Einer unserer wichtigsten Fälle war die Klage gegen die deutsche Marke KiK, die wir in Deutschland gemeinsam mit der pakistanischen National Trade Union Federation (NTUF) und der Home-Based Women Workers' Federation (HBWWF) und anderen im Namen der Überlebenden des verheerenden Fabrikbrandes bei Ali Enterprise vom 11. September 2012 eingereicht haben, um eine Entschädigung zu fordern.

Der Brand von Ali Enterprise war nicht nur ausschlaggebend für die (…) Entschädigung der Überlebenden durch KiK, sondern die Katastrophe trug auch ganz wesentlich zu einer öffentlichen Debatte in Europa über die Verantwortung transnationaler Textilmarken für die Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten im Ausland bei. Und dieses öffentliche Bewusstsein und die damit einhergehenden Proteste (…sorgten maßgeblich dafür), dass es seit Anfang 2023 ein deutsches Lieferkettengesetz gibt.

»Der Brand bei Ali Enterprise war Ausgangspunkt der Debatte um das Lieferkettengesetz."

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Auch wenn dieses Lieferkettengesetz bei weitem nicht so ausgestaltet ist, wie wir uns das erhofft haben (…), so ist es doch ein großer Schritt nach vorn hinsichtlich der Rechenschaftspflicht von Unternehmen und für den Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte – auch und besonders in der Bekleidungs- und Textilindustrie in Pakistan. Und jetzt gibt es zusätzlich auch eine europäische Sorgfaltspflicht-Richtlinie, womit wir noch einen Schritt weiter sind.

Beides, das Lieferkettengesetz in Deutschland wie die europäische Richtlinie, sind zweifellos vor allem ein bedeutender Erfolg unserer gewerkschaftlichen Partner*innen von NTUF und HBWWF hier in Pakistan und sie sind ein sehr gutes Beispiel dafür, was gemeinsame transnationale Kämpfe aus Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innen und Zivilgesellschaft erreichen können.

Das deutsche Lieferkettengesetz (…) und die europäische Sorgfaltspflichtrichtlinie verpflichten große Unternehmen mit Hauptsitz oder inländischer Niederlassung in Deutschland zu einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung in ihren Lieferketten. Das Ziel ist, die Risiken für die Menschenrechte oder die Umwelt zu mindern und bereits eingetretene Verstöße zu beenden.

Was bedeutet das nun für die Zahlung eines existenzsichernden Lohns und die Achtung der Arbeitsrechte?

Kaufende Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, müssen regelmäßig die Risiken der Nichtzahlung angemessener Löhne und anderer Arbeitsrechtsverletzungen sowie der Verletzung von Gewerkschaftsrechten in ihren Lieferketten analysieren. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren mit schriftlicher Verfahrensordnung einrichten, das auch bei allen ihren indirekten Zulieferern, also allen ihren lokalen Zulieferern hier in Pakistan, für die Arbeiter*innen zugänglich ist, damit sie im Falle einer vermuteten Rechtsverletzung die Möglichkeit einer Meldung haben.

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Unternehmen müssen ihrerseits Präventionsmaßnahmen ergreifen, wenn es Anzeichen auf Rechtsverletzungen gibt (…)  Eine der wichtigsten Präventivmaßnahmen, die das Gesetz vorsieht, ist die Umsetzung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken (…) , etwa die Einhaltung eines angemessenen existenzsichernden Lohns – was nach deutschem Recht der gesetzlich festgelegte Mindestlohn wäre.

Bei Verstößen oder drohenden Verstößen müssen Marken gemeinsam mit ihren Lieferanten konkrete Abhilfe schaffen, um den Rechtsverstoß zu beenden (…) Und, was wirklich wichtig ist: Unternehmen müssen (…) die Interessen der Arbeitnehmer*innen in ihren Lieferketten und anderer relevanter Interessengruppen, wie etwa Gewerkschaften, angemessen berücksichtigen!

Hinzukommt ein echter Clou des deutschen Gesetzes, denn wenn es zu Rechtsverletzungen kommt, können sich jetzt betroffene Arbeitnehmer*innen nicht nur bei den internationalen Marken selbst beschweren, sondern auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einer deutschen Behörde, die für die Durchsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zuständig ist. Das Gesetz verpflichtet diese Behörde einzuschreiten, wenn es einen erwiesenen Antrag auf Verletzung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten gibt. Die BAFA hat dabei recht weitreichende Ermittlungsbefugnisse: Sie kann dem betroffenen internationalen Unternehmen konkrete Maßnahmen auferlegen und diese gegebenenfalls durch Zwangsgelder durchsetzen.

Zusammenfassend können wir sagen: Das Engagement internationaler Markenhersteller für die Rechte ihrer Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften in ihren Lieferketten ist jetzt verpflichtend und nicht mehr freiwillig – und das ist gut so! Denn es bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen wie Gewerkschaften diese Gesetze nutzen können, um internationale Markenhersteller dazu zu bringen, dass diese (…) die eklatanten Verletzungen von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten in den pakistanischen Schwitzbuden der Textilproduktion beenden.

Natürlich, (…) es gibt keinen Automatismus, dass diese neuen Gesetze in einer Weise umgesetzt werden, die den Bedürfnissen und Perspektiven der Arbeiter*innen gerecht wird. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die Arbeiter*innen ihre Rechte kennen. Nur so kann man sie nutzen und sich in  (…) den Konzernzentralen der internationalen Marken (..) Gehör verschaffen. Ich möchte das an einem Beispiel konkretisieren. Letztes Jahr haben unsere Partner von NTUF und HBWWF eine Umfrage unter Arbeiter*innen durchgeführt, in der sie über 350 Arbeiter*innen in mehr als 20 Textilfabriken in Karatschi befragten, die Unternehmen beliefern, die unter das deutsche Lieferkettengesetz fallen.

Die Brandkatastrophe in der Fabrik von Ali Enterprise machte die katastrophalen Arbeitsbedigungen der Branche sichtbar.
Die Brandkatastrophe in der Fabrik von Ali Enterprise machte die katastrophalen Arbeitsbedigungen der Branche sichtbar.

Die erschütternden Ergebnisse bestätigten, was wir schon seit Jahren über die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in pakistanischen Textilfabriken wussten:

  • 97 Prozent der befragten Arbeiter*innen hatten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
  • Viele Arbeiter*innen waren über Dritte angestellt und mussten Akkordarbeit leisten.
  • Die große Mehrheit war weder sozial- noch rentenversichert bzw. wusste nicht, ob sie es waren.
  • Ein Drittel erhielt nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn für ungelernte Arbeiter*innen.
  • Viele der Befragten gaben an, den Mindestlohn nur nominell durch exzessive Überstunden zu erreichen.
  • Viele erhielten keinen bezahlten Urlaub, auch wenn es sich um Facharbeiter*innen handelte, die Anspruch auf eine höhere Bezahlung hatten.

Wir informierten die betroffenen europäischen Markenhersteller über die katastrophalen  Produktionsbedingungen (…) Alle kontaktierten Unternehmen reagierten und einige waren tatsächlich zum ersten Mal bereit, sich mit unseren gewerkschaftlichen Partnern der NTUF an einen Tisch zu setzen, um sich ein realistisches Bild von den Arbeitsbedingungen vor Ort zu machen, über mögliche Lösungen zu verhandeln oder ihre Lieferanten zu bitten, dass diese ihrerseits mit NTUF verhandeln. Dass dies überhaupt möglich war, ist dem deutschen Lieferkettengesetz beziehungsweise den Kämpfen darum geschuldet, die vor allem in Pakistan, aber eben auch in Deutschland, gemeinsam geführt wurden. Denn in den Gesprächen mit den Unternehmern zeigte sich, dass das Lieferkettengesetz bereits ein Instrument ist, weil die Textilmultis den Arbeiter*innen und Gewerkschaften zumindest erstmal zuhören mussten und auch gesetzlich verpflichtet sind zu handeln.

Natürlich sehen wir auch, dass Markenhersteller oft noch nicht bereit sind, Missstände zu beheben, weil schlechte Arbeitsbedingungen zu verbessern, bekanntlich meistens Geld kostet. In solchen Fällen empfehlen wir als nächsten Schritt, sich vor der BAFA in Deutschland formell zu beschweren.

Fassen wir es zusammen: Die neuen Gesetze zur Sorgfaltspflicht haben mehr als eine Lücke, aber sie sind dennoch ein wichtiger Baustein, um der globalen Gier der Textilmultis entgegenzuwirken. Denn die internationalen Marken steigern ihre Gewinne bewusst dadurch, dass sie (…) ihre Produktion in Länder wie Pakistan auslagern, die wiederum, um die Aufträge der Textilmultis nicht zu verlieren, ihre eigenen Arbeitsgesetze nicht durchsetzen und Arbeitskosten bewusst niedrig halten. Um diesen Trend zu immer mehr Ausbeutung zu durchbrechen, müssen wir das Lieferkettengesetz so nutzen, dass die Position der Gewerkschaften gestärkt wird. Ein starkes Lieferkettengesetz ist gut und hilfreich, aber ohne starke und unabhängige Gewerkschaften ist eine nachhaltige Verbesserung der Löhne und der Arbeitsbedingungen kaum vorstellbar.

Annabell Brüggemann ist Legal Advisor im European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin und begleitet als Rechtsanwältin die Verhandlungen des deutschen Textildiscounters KiK mit dem pakistanischen Gewerkschaftsverband NTUF.

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