Sie kennen ihre Wohnrechte

Sarah Yolanda Koss über die verlängerte Mietpreisbremse

Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?
Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?

Das Mietrecht ist das Stiefkind des FDP-Justizministeriums. Wirklich Lust, es zu pflegen, scheint Marco Buschmann nicht zu haben. Hinter jeder Schärfung wittert er den Verlust von Neubau-Investitionen. Dass die Ampel die Mietpreisbremse nun endlich verlängern will, grenzt beinahe an ein Wunder. Oder vielleicht auch nicht.

Bleibt es beim jetzigen Entwurf, ist sie für die Länder künftig noch schwerer umzusetzen; mit der Befristung auf Ende 2028 wird sie unzuverlässiger als geplant, und – wohl der Grund dafür, dass sich die FDP dazu durchringen konnte – sie bleibt an vielen Orten wirkungslos.

Denn weiterhin gibt es keine flächendeckenden Prüfungsmechanismen. Festzustellen, ob Neumieten tatsächlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, bleibt Sache der Mieter*innen. Sie müssen sich dafür in einen ungleichen Kampf mit Vermieter*innen auf einem großteils überlasteten Wohnmarkt einlassen. Vorausgesetzt, sie kennen ihre Rechte. Oder sind bereits Mitglied eines Mieter*innenvereins. Ihr Makler wird sie wohl kaum darauf aufmerksam machen.

Modernisierte Wohnungen dürfen außerdem weiterhin (Achtung, Hyperbel!) 50.000 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Dichte Fenster haben schließlich ihren Preis. Gleiches gilt für Neubau und noch viele andere klaffende Lücken der Bremse.

Ohne Nachjustierung bleibt die Regelung demnach, was sie bereits war: eine gute Idee mit mangelhafter Umsetzung.

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