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Schon wieder Linksunten
Amtsgericht verschickt Strafbefehl an Publizistin
2017 wurde die Online-Plattform Indymedia Linksunten nach einem Verbot des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) abgeschaltet. Doch die Justiz geht weiter gegen vermeintliche Unterstützer*innen des Mediums vor. Vor wenigen Tagen erhielt die Berliner Bloggerin und Publizistin Detlef Georgia Schulze einen Strafbefehl von 900 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Anfang 2020 unter der Domain »Tachanka« ein Archiv von Indymedia Linksunten veröffentlicht zu haben. »Bewegungen müssen Spuren ihrer Leidenschaft für zukünftige Generationen hinterlassen, denn vergessene Kämpfe sind verlorene Kämpfe«, heißt es auf dieser Seite zur Begründung.
»Tatsächlich habe ich Ende Januar 2020 das Linksunten-Archiv gespiegelt«, erklärt Schulze auf ihrem Taz-Blog und wirft ein: »Allerdings habe ich nicht unter der im Strafbefehl genannten Adresse, sondern unter der Adresse ›links-wieder-oben-auf.net‹ die Texte gespiegelt.« Darüber hatte die Bloggerin vor vier Jahren auch öffentlich informiert.
Die Leiterin der Pressestelle der Berliner Kammergerichte Lisa Jani bestätigte gegenüber »nd«, dass der Strafbefehl gegen Schulze am 15. Oktober vom Amtsgericht Tiergarten erlassen wurde und die Tachanka-Adresse Gegenstand des Verfahrens ist. Auf die Frage, warum die Internetseite, zu der sich die Publizistin von Anfang an bekannt hat, straffrei sei, und sie stattdessen für eine andere Seite verantwortlich gemacht wird, konnte Jani keine Angaben machen.
Die offenen Fragen dürften nun Gegenstand einer mündlichen Verhandlung werden, denn Schulze hat nach Informationen des »nd« gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt.
Die Publizistin hat sich seit 2017 in Zeitungsbeiträgen und auf ihrem Taz-Blog immer wieder kritisch mit dem Verbot der linken Plattform beschäftigt. Ende April hatte Schulze vor dem Landgericht Karlsruhe im Prozess gegen Fabian Kienert als Zeugin ausgesagt. Der Journalist des freien Radio Dreyeckland war dort angeklagt, weil er unter einen Textbeitrag den Link auf ein anderes Online-Archiv von Indymedia Linksunten gesetzt hatte. Er wurde schließlich in allen Punkten freigesprochen. Auch in dem Prozess in Karlsruhe hatte Schulze erklärt, für »links-wieder-oben-auf« verantwortlich zu sein.
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