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Kein Prozess gegen Uni-Besetzer
Pro-palästinensische Besetzung der Humboldt-Uni: juristisches Nachspiel bleibt vorerst aus
Sechs Monate nach der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität ist der Prozess wegen Hausfriedensbruchs gegen einen Teilnehmer eingestellt worden. Darauf einigten sich alle Verfahrensbeteiligten vor Prozessbeginn, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der 24-Jährige muss 150 Euro als Auflage an eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten zahlen.
Der junge Mann war zunächst per Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung, zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Dies hatte der 24-Jährige nicht akzeptiert, darum sollte es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommen.
Uni-Besetzung gegen den Krieg
Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann am 22. Mai mit etwa 60 weiteren Menschen an der pro-palästinensischen Aktion in der Hochschule beteiligt. Trotz Aufforderung der Universitätsleitung habe der 24-Jährige das Gebäude nicht verlassen, sondern sei in der Universität geblieben.
Die Universitätsleitung hatte die Besetzung zunächst geduldet und auf einen Dialog mit den Besetzern und Wissenschaftlern gesetzt, die mit der Aktion ihren Protest gegen Israel und ihre Unterstützung für die Palästinenser zum Ausdruck bringen wollten. Den pro-palästinensischen Aktivistinnen und Aktivisten wurde allerdings eine Frist gesetzt. Später wurde die Besetzung von der Polizei geräumt. Zurück blieben laut Hochschule Sachbeschädigungen vor allem durch Schmierereien mit Nahost-Bezug an den Wänden.
Der Gaza-Krieg hat in der Berlin mehrfach zu Aktionen an Hochschulen geführt, die die Berliner Staatsanwaltschaft beschäftigen. Zudem gibt es Hunderte Verfahren im Kontext mit Demonstrationen gegen den Krieg in Gaza und im Libanon, zu denen es regelmäßig in der Hauptstadt kommt.
Umstrittene Parole
Immer wieder geht es dabei um die Strafbarkeit der Parole »From the river to the sea«. Seit Mittwoch steht eine 25-Jährige wegen der umstrittenen Parole vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sie räumte ein, im November 2023 bei einer Demonstration ein Pappschild mit der Aufschrift »From the river to the sea – let palestine be free« gezeigt zu haben. Sie habe damit auf die Situation der Menschen in Gaza aufmerksam machen wollen, gab sie an. Es sei ihr nicht darum gegangen, Israel ein Existenzrecht abzusprechen. Der Prozess soll am 2. Dezember fortgesetzt werden.
Anfang November hatte das Berliner Landgericht den umstrittenen Slogan erstmals als Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen gewertet und eine 42-Jährige zu einer Geldstrafe von 1300 Euro (130 Tagessätzen zu je 10 Euro) verurteilt. Dies geht auf eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums zurück, das Anfang November 2023 die Hamas und die Gefangenenhilfsorganisation Samidoun verboten und die Parole zum Kennzeichen beider Organisationen erklärt hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Hamas sich den Spruch zu eigen gemacht habe. Strafgerichte bewerten dies bislang unterschiedlich. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. Da die Verteidigung Revision eingelegt hat, wird die Sache zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). dpa/nd
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