Auf der Strecke geblieben

Weitere Gesetzesvorhaben des Gesundheitsministers scheiterten an den wenig ausgegorenen Vorlagen

Zur Notaufnahme per Luftrettung: auch die Reform der Notfallversorung kommt erst einmal nicht
Zur Notaufnahme per Luftrettung: auch die Reform der Notfallversorung kommt erst einmal nicht

Noch ist unsicher, ob das zentrale Gesetz der Krankenhausreform diesen Freitag überlebt. Jedoch hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weitere Neuregelungen teils schon auf den Weg gebracht, von denen bereits sicher ist, dass sie im Archiv landen. Besonders schwierig ist das im Fall der Gesetze, die eng mit der Krankenhausreform verknüpft sind.

Das betrifft unter anderem die Reform der Notfallversorgung. Diese sollte für integrierte Zentren geschaffen werden, bei denen die Notaufnahme des Krankenhauses mit einer Notdienstpraxis kombiniert werden. Neu und dann bundesweit verbindlich wären Akutleitstellen. Beide Strukturen sollten Hilfesuchende schneller in die passende Behandlung vermitteln. Vor allem die leichteren Fälle sollen in Zukunft aus den Notaufnahmen herausgehalten werden, einer der Knackpunkte für die Krankenhäuser. Dafür soll eine strukturierte Abfrage der Patienten eingeführt werden, die Hilfe suchen.

Der Rettungsdienst – bisher von den Bundesländern geregelt – wurde erst sehr spät und auf wiederholte Forderungen aus dem Gesundheitswesen hin in den Entwurf des Notfallgesetzes aufgenommen. Noch kurz vor dem Koalitionsbruch beriet der Gesundheitsausschuss des Bundestages zu diesen Fragen. Kritiker, darunter die Krankenhausgesellschaft, schreiben die Verzögerung bei dem Thema aber nicht den vorgezogenen Neuwahlen zu, sondern dem chaotischen Vorgehen des Ministers. Das ist besonders ärgerlich, weil auch diese Reform seit mehr als zehn Jahren vor sich hin dümpelt. Jetzt ist mit einem neuen Ansatz frühestens in einem Jahr zu rechnen.

Ebenfalls bereits im Bundestag befand sich zum Zeitpunkt des Koalitionsbruchs das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das am Ende im Kern nur noch die Hausärzte von Budgetgrenzen befreien sollte und einige neue Finanzierungsansätze für Teile der ambulanten Versorgung gebracht hätte. Auch damit wird es jetzt nichts, auch weil unter anderem die CDU nicht bereit ist, Lauterbachs Gesetzen noch einen späten Erfolg zu gönnen. Zudem waren im Gesetzgebungsverfahren einige interessante Elemente schon aus dem Entwurf gestrichen worden, darunter die Gesundheitskioske, neue Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen, die es bereits in Modellversuchen gibt

Zum Thema Pflege waren zuletzt mehrere Gesetze auf dem Weg, darunter das Pflegeassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz. Bei erstgenanntem ging es um eine angemessene Ausbildungszeit für die Assistenzberufe, bei dem zweiten um mehr Verantwortung für Pflegekräfte unter anderem in Krankenhäusern. Für die Beschäftigten wären die entsprechenden Aufwertungen bitter nötig – unter anderem, um dringend nötigen Nachwuchs für die Berufe zu gewinnen. Auch diese Vorhaben sollten etwa aus Sicht des Pflegerates von einer neuen Regierung schnell beschlossen werden.

Ganz düster sieht es für das Gesundes-Herz-Gesetz aus. Direkt nach der ersten Lesung im Bundestag zerbrach die Ampel, wobei in der großen Gruppe der Kritiker Erleichterung einsetzte: Damit wird es weiterhin Präventionskurse auf Kassenkosten geben können, unnötige neue Checkup-Untersuchungen in vielen Altersgruppen bleiben aus.

Ende September hatte die Ampel-Regierung das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit in den Bundestag eingebracht, aber auch hieran gab es massive Kritik von Fachleuten und Institutionen. Geplant war, das Robert-Koch-Institut quasi zu amputieren und die Verantwortung für die Versorgungsforschung zu nicht-übertragbaren Krankheiten in ein neues Institut auszugliedern. Diese Trennung der Zuständigkeiten wäre aus Sicht von Experten fachlich nicht sinnvoll und stünde im Gegensatz zu den Lehren aus der Corona-Pandemie.

Bemängelt wurde an dem Gesetzentwurf auch, dass ein umfassender Ansatz zur Stärkung der Gesundheit in allen Politikfeldern (»Health-in-all-Policies«) fehle. Von diesem Defizit war auch das Agieren von Karl Lauterbach als Gesundheitsminister insgesamt bestimmt: Die Auseinandersetzung mit anderen Ressorts zu dringenden gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsaufgaben suchte er eher nicht – schon gar nicht, wenn es um die Finanzierung von Vorhaben wie der Krankenhausreform ging.

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