Zurück und wieder im Knast

Nach Auslieferung muss Tobias E. in deutsche U-Haft

Demonstration für Hanna S. in Nürnberg. Anders als Tobias E. und Maja T. wird die bayerische Aktivistin aber in Deutschland angeklagt.
Demonstration für Hanna S. in Nürnberg. Anders als Tobias E. und Maja T. wird die bayerische Aktivistin aber in Deutschland angeklagt.

Am 10. Dezember hätte Tobias E. nach fast zwei Jahren Haft im Stadtgefängnis von Budapest entlassen werden sollen. Aber kurz vorher wurde ihm ein EU-Haftbefehl aus Deutschland zugestellt. Nach seiner Auslieferung nahm ihn das sächsische Landeskriminalamt (LKA) vor Weihnachten am Flughafen Frankfurt fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) ordnete Untersuchungshaft an.

E. soll zu der Gruppe um Lina E. gehören, die Angriffe auf Neonazis verübte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und in diesem Zusammenhang gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Seit Februar 2023 war Tobias E. aber in Budapest im Gefängnis, weil er bei Antifa-Protesten am »Tag der Ehre« Rechtsextreme attackiert haben soll. Das ungarische Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft. Nach einer Einlassung von E. wurde seine Strafe auf ein Jahr und zehn Monate reduziert.

Der Haftbefehl des BGH bezieht sich auf denselben Vorwurf der Mitgliedschaft einer im Jahr 2018 in Deutschland gegründeten kriminellen Vereinigung, für den Tobias E. in Ungarn verurteilt wurde, erklärt seine Berliner Rechtsanwältin Anna Luczak. Dazu sei gegen den Beschuldigten seit 2019 ein Strafverfahren anhängig, das von der Staatsanwaltschaft Gera beim Landgericht Meiningen geführt wird. Ein weiterer Vorwurf aus dem Haftbefehl, die Beteiligung an einer Körperverletzungstat Anfang 2019, beruhe auf vagen Indizien, so Luczak. Dabei geht es um einen Angriff auf vier Rechtsextreme am Bahnhof Dessau-Roßlau. Die Geschädigten sollen dabei erhebliche, potenziell lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben.

Seinen Haftbefehl gegen E. begründet der BGH offenbar mit Fluchtgefahr. »Mein Mandant hatte sich dem gegen ihn im ›Antifa-Ost-Komplex‹ bereits seit 2019 in Deutschland geführten Verfahren nie entzogen und will sich dem auch weiterhin stellen«, sagt jedoch die Anwältin Luczak.

Im Mai 2023 hatte das sächsische Oberlandesgericht Lina E. und drei weitere Antifas zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In die Ermittlungen zu dem Tatkomplex war in jüngerer Zeit wieder Bewegung gekommen. Im November wurde in Thüringen der ebenfalls zu der Gruppe gezählte Johann G. nach dreijährigem Untertauchen gefasst.

Hannah S., eine weitere Beschuldigte, sitzt in Nürnberg in Untersuchungshaft und wird ab 19. Februar in München wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Auch Maja T. soll zu der vom LKA Sachsen behaupteten Vereinigung gehören, wurde aber im Sommer für einen Prozess nach Ungarn ausgeliefert.

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