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Bürgergeld und CDU: Christlich nach unten treten
CDU fordert Arbeitspflicht für Bürgergeldbezieher, FDP findet das gut
Carsten Linnemann hat nach Schwerin geschaut und macht einen Beschluss seiner Partei im dortigen Stadtrat zur Blaupause für das ganze Land. Der CDU-Generalsekretär hat einmal mehr angekündigt, seine Partei wolle arbeitsfähigen Bürgergeldbeziehern alle Sozialleistungen streichen, wenn sie ein Jobangebot nicht annehmen. Aus Schwerin will er zudem eine Verpflichtung von Erwerbslosen zu gemeinnützigen Tätigkeiten übernehmen.
Grundsätzlich ist diese Position ebenso wie Forderungen nach einer noch härteren Asyl- und Migrationspolitik Konsens in den Unionsparteien. Die Abschaffung des Bürgergelds zugunsten einer »neuen Grundsicherung«, die an mehr »Mitwirkungspflichten« und scharfe Sanktionsmöglichkeiten gebunden ist, hat sich die CDU in ihr bereits im vergangenen Mai beschlossenes neues Grundsatzprogramm geschrieben.
In Schwerin hat der Stadtrat am 9. Dezember einen Vorschlag der CDU-Fraktion beschlossen, dem zufolge Bürgergeldbezieher zu sozialen Tätigkeiten verpflichtet werden können. Kommen sie der Aufforderung dazu nicht nach, kann ihnen die Sozialleistung demnach drastisch gekürzt werden. Die Möglichkeit zu Leistungskürzungen ist im Sozialgesetzbuch geregelt, nicht aber die Verpflichtung zu sozialen Tätigkeiten.
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Ursprünglich hatte in Schwerin die AfD-Fraktion einen solchen Vorschlag gemacht, allerdings nur für Asylbewerber. Die CDU hatte den entsprechenden Antrag ans Kommunalparlament auf Bürgergeldbezieher erweitert und bekam eine Mehrheit dafür. Nach Angaben von »Bild« wurden in Schwerin bislang 13 Bürgergeldbeziehern die Bezüge von 460 Euro auf 240 Euro im Monat gekürzt, was rechtswidrig sein dürfte. Das Sozialgesetzbuch sieht eine befristete Kürzung der Bezüge um maximal 30 Prozent vor, wenn Empfänger gegen Mitwirkungspflichten verstoßen.
Der Schweriner CDU-Fraktionschef Gert Rudolf sagte dem NDR, man wolle »klare Linie zeigen« und von arbeitsfähigen Empfängern von Staatsleistungen eine »Gegenleistung« verlangen. Er verwies darauf, dass solche Modelle bei Asylbewerbern in Kommunen in Thüringen bereits praktiziert werden. Im Saale-Orla-Kreis hatte CDU-Landrat Christian Herrgott die Möglichkeit, Asylbewerber für vier Stunden pro Tag zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen, Anfang 2024 in Kraft gesetzt.
In Schwerin wurden laut »Bild« bereits 13 Bürgergeldbeziehern die Leistungen fast halbiert. Das dürfte rechtswidrig sein.
Geflüchtete bekommen für gemeinnützige Tätigkeiten 80 Cent pro Stunde zusätzlich zu ihren Sozialleistungen. Diese Vergütung finde er vollkommen in Ordnung, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Frei am Dienstag im Deutschlandfunk, auch für Bürgergeldbezieher. Auch Frei suggerierte fehlenden Arbeitswillen bei Bürgergeldebeziehern. Er erklärte, einer Studie des Allensbach-Instituts zufolge stimmten zwei Drittel der Menschen in den »unteren Einkommensgruppen« der Aussage »Wer sich anstrengt, ist der Dumme« zu. Das »Gerechtigkeitsgefühl« großer Teile der Bevölkerung sei mithin durch die geltenden, angeblich Sozialleistungsbezieher verwöhnenden Regelungen »elementar« verletzt.
Offen für eine Arbeitspflicht zeigt sich auch die FDP. Ihr Bundestagsabgeordneter Jens Teutrine sagte der »Welt«: »Sozial ist es, Bedürftige zu unterstützen, aber nicht jene, die Bedürftigkeit vortäuschen ... Wer arbeiten kann, aber Jobangebote und Qualifizierungen ablehnt, soll einer Arbeitsgelegenheit nachgehen müssen«, so Teutrine. Anderenfalls müssten »Sozialleistungen gestrichen werden«. Das sei »eine Frage des Respekts gegenüber den Steuerzahlern«.
Der Ko-Vorsitzende der Linken im Bundestag, Sören Pellmann, kritisierte die Vorhaben der CDU scharf. Sie erinnerten an »dunkle Zeiten«, erklärte er. Ein »Zwang zur Arbeit« sei grundgesetzwidrig und die Forderung in Zeiten steigender Arbeitslosenzahlen zynisch.
Nach Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben im vergangenen Jahr nur 0,4 Prozent bzw. 16 000 von 5,5 Millionen Menschen im Bürgergeldbezug Arbeitsangebote abgelehnt. Zugleich sind 1,8 Millionen Bürgergeldbeziehende Kinder und Jugendliche, 800 000 arbeiten und erhalten ergänzende Leistungen, 1,3 Millionen pflegen Kinder und andere Angehörige.
Derweil sorgt auch die Forderung von CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz nach Entzug der Staatsbürgerschaft für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft bei Straffälligkeit für scharfe Kritik. Merz hatte in einem Interview mit der »Welt am Sonntag« zudem eine Rückabwicklung der Staatsangehörigkeitsreform der Ampel-Regierung gefordert.
Merz hatte darauf verwiesen, dass von mehr als 200 000 Personen, die 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hätten, rund 80 Prozent ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten wollten. Deutschland hole sich damit »zusätzliche Probleme ins Land«. Deshalb müsse auch »eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben«.
SPD-Chefin Saskia Esken erklärte, Merz mache damit aus eingebürgerten Menschen »Bürger zweiter Klasse«. Die Linke-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut erklärte, der CDU-Chef greife Positionen »aus den Reihen der AfD und anderer Rechtsextremisten« auf. »Eine Zweiklassen-Staatsbürgerschaft, die Menschen mit Migrationsgeschichte eine schwächere Rechtsposition zuweist, darf es nicht geben«, mahnte Akbulut und fügte hinzu: »Wieder einmal klimpert Merz auf der braunen Klaviatur, um sich in der Migrationspolitik als Hardliner zu profilieren.« Das führe zur »Normalisierung rechtsextremer Forderungen«.
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