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Erwerbslose stigmatisieren
Jana Frielinghaus über CDU-Forderungen nach Arbeitspflicht für Bürgergeldbezieher
Wenn CDU- oder FDP-Politiker von »Gerechtigkeit« reden, zeigen sie nie mit dem Finger auf Milliardäre, die von ihnen gern immer weiter entlastet, also beschenkt werden. Sie suggerieren stets, es gäbe zu viele Leute, die es sich in der »sozialen Hängematte« bequem machen und damit den »hart arbeitenden Menschen« auf der Tasche liegen. So auch jetzt, da CDU-Generalsekretär Linnemann erklärt, wer nicht arbeite, solle auch nicht essen. Als Arbeit soll demnach künftig auch Beschäftigungstherapie gelten, wie wir sie aus den Zeiten der Ein-Euro-Jobs kennen. Künftig soll es reichen, wenn Erwerbslose wie neuerdings in Schwerin und Asylbewerber im Thüringer Saale-Orla-Kreis für »gemeinnützige Tätigkeiten« 80 Cent pro Stunde erhalten.
Wenn die Bundes-CDU nun das Vorgehen ihrer Parteifreunde in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern zur Blaupause fürs ganze Land machen will, dann zeigt sie wie in vielen anderen Fragen: Sie fremdelt mit dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Das Existenzminimum ist grundsätzlich nicht verhandelbar und darf nur kurzfristig um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Die Schweriner haben diese Vorgabe bereits verletzt.
Wenn CDU-Granden behaupten, mit »Arbeitsgelegenheiten« Chancen für den Übergang in den »ersten« Arbeitsmarkt zu schaffen und mit Sanktionen Steuerzahlergeld einsparen zu können, lügen sie. Fachleute wissen, dass es Qualifikation statt »Parken« in Bullshitjobs braucht, die auch noch hohen Verwaltungsaufwand fordern. Und das Einsparpotenzial durch Leistungskürzungen ist nachweislich marginal, denn nur 0,5 Prozent der Bürgergeldbeziehenden gelten als »Verweigerer« von Jobangeboten. Aber darum geht es auch nicht, sondern darum, Buhmänner zu schaffen.
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