USB-C wird Standard beim Ladegerät

Beim Thema Umwelt und Mobilität kommen in diesem Jahr Änderungen auf die Verbraucher zu

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Regelungen 2025 – USB-C wird Standard beim Ladegerät

Entsorgte und ungenutzte Ladegeräte lassen in der Europäischen Union jährlich etwa 11 000 Tonnen Elektroschrott entstehen. Zudem geben Verbraucherinnen und Verbraucher viele Millionen Euro für Stecker und Kabel aus. Doch im Jahr 2025 ist damit Schluss. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie wird es nur noch einen Anschluss für Smartphones, Tablets und viele weitere mobile Kleingeräte geben – USB-C wird Standard.

Das heißt: Alle Hersteller müssen ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und – ab 2026 – auch Laptops und Notebooks mit einem USB-C-Anschluss ausstatten. Informationen auf den Etiketten sollen es den Kunden erleichtern zu entscheiden, ob sie zu einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät kaufen oder nicht. »Das einheitliche Ladegerät ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern verringert auch den Kabelsalat zuhause und spart Geld«, so Philip Heldt, Experte für Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Beratungspflicht vor Kauf von Insektenspray

Ab Januar 2025 dürfen viele Biozidprodukte nur noch nach vorausgehender Beratung an Privatpersonen abgegeben werden. Diese Beratungspflicht gilt zum Beispiel für Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, von Insekten oder auch für Holzschutzmittel und zwar sowohl im stationären wie im Online-Handel.

Das Beratungsgespräch muss unter anderem Hinweise zur Vorbeugung, zu unschädlicheren Methoden, zur sachgerechten Anwendung und zu möglichen Risiken beinhalten. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt die Beratungspflicht, weil gut informierte Verbraucher besser vor dem Einsatz gesundheitsschädlicher Wirkstoffe und Fehlern bei der Anwendung geschützt sind.

Rücknahmepflicht auch für Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten und andere Elektrogeräte sollen künftig nach Gebrauch leichter im Handel abgegeben und umweltgerecht entsorgt werden können. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Bundestag muss darüber noch beraten. Der beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass die Sammelstellen für Elektrogeräte in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucher sie besser finden.

Neu ist auch die Ausweitung der Rücknahmepflicht auf Einweg-E-Zigaretten durch alle Verkaufsstellen, das heißt auch Kioske und Tankstellen. »Einweg-E-Zigaretten enthalten Batterien und landen viel zu häufig im Hausmüll. Das ist nicht nur Ressourcenverschwendung, sondern birgt auch eine große Brandgefahr in den Entsorgungsanlagen«, sagt Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Batterieverordnung EU-weit

Seit 18. Februar 2024 gilt die Europäische Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Ab August 2025 soll in Deutschland das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) gelten. Damit werden schrittweise Zielvorgaben zur Kennzeichnung, zum Sammeln und zum Recyceln alter Batterien eingeführt und erhöht. Beispielsweise sollen Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Akkus von zum Beispiel E-Bikes und E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Das erweitert die Möglichkeiten, solche Akkus zur sachgerechten Entsorgung abzugeben.

Ab 2026 soll es dann auf jeder Batterie bzw. jedem Akku ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben. Ab 2027 sollen Geräte-Batterien und -Akkus bei neu hergestellten Geräten durch Verbraucher selbst ein- und ausbaubar sein, was etwa die Lebensdauer von Handys erhöht.

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