Zwei Unrechtsstaaten

Matthias Monroy zur rechtswidrigen Auslieferung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn

Die »Soko Linx« aufzulösen wäre jedenfalls ein großer Schritt.
Die »Soko Linx« aufzulösen wäre jedenfalls ein großer Schritt.

Das Bundesverfassungsgericht gab einer Beschwerde von Maja T. gegen ihre Blitz-Auslieferung nach Ungarn statt. Der non-binären Antifaschist*in droht dort eine Zuchthausstrafe von 24 Jahren wegen mutmaßlicher Körperverletzungen gegen Rechtsextreme. Allein das Strafmaß ist ein Skandal. Der Beschluss aus Karlsruhe offenbart aber auch gravierende Probleme in ungarischen Gefängnissen: Überbelegung, gewalttätige Übergriffe und eingeschränkter Rechtsweg, besonders für LGBTQI+ Personen wie Maja T.

Ungarn ist also ein Unrechtsstaat. Das trifft aber auch auf Deutschland zu: Das Berliner Kammergericht wusste um die Auslieferungsrisiken, prüfte sie nur schlampig und verließ sich auf Lippenbekenntnisse der ungarischen Justiz. Maja T.s Grundrecht auf Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung wurde dadurch verletzt. Auf Gerechtigkeit kann das Justizopfer nicht hoffen, denn die sächsische »Soko Linx« hatte mit ihrer Auslieferung im Morgengrauen Fakten geschaffen.

Trotzdem sind die Lehren aus dem Urteil eindeutig: Die Bundesregierung muss sich in Ungarn für Hafterleichterungen von Maja T. einsetzen und wenigstens versuchen zu erreichen, dass sie in Deutschland auf ihren Prozess wartet. Keine weiteren im Budapest-Komplex Beschuldigten dürfen ausgeliefert werden. Allen in Ungarn Verurteilten muss ermöglicht werden, etwaige Haftstrafen in Deutschland absitzen zu können. Wurden Zuchthausstrafen verhängt, müssen hiesige Gerichte diese prüfen und die Antifaschist*innen umgehend freilassen.

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