Hunde in der Wohnanlage – ohne »Hinterlassenschaft«
Wohnungseigentum
Laut Hausordnung einer Eigentümergemeinschaft war es in der Wohnanlage erlaubt, Hunde zu halten (mit Ausnahme von Kampfhunden), solange dadurch kein Bewohner gestört wurde. Auf Antrag einer Eigentümerin, die große Angst vor Hunden hatte, wurde von der Eigentümerversammlung zudem beschlossen, dass Hunde im Treppenhaus und im Gemeinschaftsgarten nur an der Leine und in Begleitung des Tierhalters herumlaufen dürften.
Das Oberlandesgericht Köln erklärte den Beschluss jedoch für ungültig, weil er unvollständig war. Einerseits werde dem Sicherheitsinteresse der Antragstellerin entsprochen, so das Gericht. Durch die Leinenpflicht würden ihr unliebsame Begegnungen mit Hunden erspart geblieben. Nur begleitet von Personen, die – wenn nötig – auf sie einwirken könnten, dürften sich die Tiere auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.
Andererseits fehle noch ein wesentlicher Punkt: Solle die Störung von Eigentümern durch Hunde ausgeschlossen sein, müsse man auch dafür sorgen, dass der Garten nicht durch Hundekot verschmutzt werde. Den Garten als »Hundetoilette« zu nutzen, müsse verboten und die Hundehalter müssten verpflichtet werden, Hundekot sofort selbst zu beseitigen.
Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Juli 2008, Az. 16 WX 116/08
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.