Von Abnahme der Wohnung bis zur Zustellungsänderung für Post und Zeitung
Umzugs-ABC
Abnahmeprotokoll: Unbedingt darauf bestehen. Am besten splitten in eine Vorabnahme und eine Endabnahme. Bescheinigt der Vermieter darin, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde, kann er später keine Schadenersatzansprüche mehr stellen.
Benachrichtigungen: Einwohnermeldeamt, Post, Zeitungszustellung, Rentenservice, Sozialamt, Polizei, Telefongesellschaft, Vereine, Versicherungen, Kfz-Papiere, Sparkasse, Freunde und Verwandte. Vieles ist umzumelden oder zu kündigen. Am besten schon 14 Tage vorher.
Einbauten des Mieters in der Wohnung müssen in der Regel alle wieder entfernt werden. Die Wohnung ist in dieser Hinsicht so zurückzugeben, wie sie übernommen wurde.
Freihalten eines ausreichenden Parkplatzes für den Möbeltransporteur vor dem Auszugshaus und dem neuen Haus. Notfalls bei der Polizei beantragen.
Gebrauchsspuren in der Wohnung sind nur zu beseitigen, soweit sie durch nicht vertragsgerechten Gebrauch der Wohnung entstanden sind. Abgenutzte Teppichböden, soweit sie mitvermietet waren, Dübeleinsätze im Bad u. ä. müssen vom Vermieter hingenommen werden. Schönheitsreparaturen sind nachzuholen, wenn sie wirksam vereinbart, aber bisher unterlassen wurden.
Hausrat nach Räumen sortiert in die Umzugskartons verpacken. Packliste schreiben, was in jedem Karton drin ist. Das Schwerste gehört immer nach unten. Klebeband rechtzeitig besorgen.
Räumungsanspruch des Vermieters besteht erst am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses. Mieter sind nicht verpflichtet, vor Ablauf des letzten Tages der Mietzeit die Wohnung zurückzugeben.
Auch der Keller muss völlig frei geräumt werden. Hier hat sich im Verlauf der Mietzeit sehr viel angesammelt.
Zählerstände am Tag des Auszugs ablesen und die Ergebnisse möglichst von Zeugen bestätigt eintragen, wenn das nicht schon mit dem Abnahmeprotokoll erledigt wurde.
»Geld sparen beim Umzug« heißt eine Broschüre des Deutschen Mieterbundes, die für sechs Euro bei Mietervereinen erhältlich ist.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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